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Aus: Ausgabe vom 07.06.2024, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Verräterisches Video

Von René Lau
Der Fananwalt_Logo ONLINE.jpg

Engagierte Fans stehen in der Kurve, gehören häufig der organisierten Fanszene an. Sie wissen, dass sie unter Beobachtung stehen. Meist sind es sogenannte szenekundige Beamte, die erste Ermittlungen durchführen. Oder die Beweis- und Festnahmeeinheiten (BFE). Fans nennen sie gern »Jungs fürs Grobe«. Häufig tauchen sie in der Akte als Polizeizeugen auf. Man sollte meinen, dass sich Beamte dieser Einheiten ihrer Verantwortung bewusst sind – bereits die Einleitung eines Strafverfahrens kann für den Fan beruflich und privat enorme Auswirkungen haben.

So erging es auch einem Mandanten, dem von einem Beamten der BFE eine Straftat vorgeworfen wurde. Er habe auf dem Abreiseweg in der Bahn Polizeibeamte bespuckt. Die Folge: ein Strafverfahren wegen Beleidigung. Ein erheblicher Vorwurf. Mein Mandant war während des Ermittlungsverfahrens in das Beamtenverhältnis übernommen worden. Er beteuerte seine Unschuld. Das Video zeigte dann auch deutlich, dass sich mein Mandant nicht an der behaupteten Stelle befunden hatte. Hinzu kam, dass sich in der vollen Bahn zahlreiche Personen zwischen den beiden befunden hatten. Laut Akte wollte der Beamte meinem Mandanten »Auge in Auge« gegenübergestanden haben. Seltsam, dass sich Speichel hinten auf der Schulter des Beamten befand.

Dennoch zeigte er den Mandanten an. Es kam zur Hauptverhandlung. Das Video wurde gezeigt, und das Gericht stellte fest: Hier stimmt etwas nicht. Der Beamte – einziger Belastungszeuge – wurde vernommen. Er blieb bei seiner Aussage. Konfrontiert mit dem Überwachungsvideo, ging es dann los: Er habe den Täter nur kurz gesehen, sein Gesichtsfeld sei wegen des Visiers eingeschränkt gewesen, überhaupt könne er sich nicht mehr richtig erinnern. Mein Mandant wurde freigesprochen.

Ein erfreulicher Freispruch, aber der Gang des Verfahrens ließ den Fananwalt irritiert zurück. Sicher ist: Nichts ist so wichtig wie eine genaue Kenntnis der Akten und die akribische Vorbereitung der Hauptverhandlung – vor allem, wenn Polizeibeamte geladen sind.

»Sport frei!« vom Fananwalt.

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