Staat gegen Freispruch
Von Detlef Georgia Schulze![Radio_Dreyeckland_in_35173169.jpg](/img/450/196042.jpg)
Bereits am Tag nach der mündlichen Urteilsbegründung vor einer Woche legte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Revision gegen den Freispruch für den Journalisten Fabian K. ein. Das bestätigte die Pressestelle des Karlsruher Gerichts der jungen Welt am Dienstag.
K. war vorgeworfen worden, einen verbotenen »Verein« unterstützt zu haben, indem er einen Artikel auf der Webseite des freien Radiosenders veröffentlichte, der einen Link zum Archiv des Portals linksunten.indymedia.org enthielt. Zuerst hatte Radio Dreyeckland (RDL) selbst am Montag über die Revisionseinlegung berichtet. »Ob, wie es in den meisten Fällen wohl üblich ist, die Staatsanwaltschaft die Revision nach der schriftlichen Urteilsbegründung zurückzieht oder tatsächlich noch mehr Steuergelder für den Kampf gegen die Pressefreiheit verheizt, ist offen«, ergänzte Fabian K. in einem Artikel »in eigener Sache«.
Die Revisionsfrist ist nach bundesdeutschem Recht deutlich kürzer als die Frist für das Gericht, seine schriftliche Urteilsbegründung zu fassen. Verfahrensbeteiligte müssen also, wenn sie mit einem Urteil unzufrieden sind, sogleich Revision einlegen – und falls sie später zur Einschätzung kommen, dass die schriftlichen Urteilsgründe wasserdicht seien, ihre Revision wieder zurückziehen. Falls die Staatsanwaltschaft das im RDL-Verfahren nicht tut, wird der Bundesgerichtshof für das Revisionsverfahren zuständig. Und falls die Revision erfolgreich ist, könnte die Sache anschließend zu einer anderen Kammer des Landgerichts Karlsruhe gehen; in Betracht kommt aber auch eine Verweisung an ein anderes Landgericht in Baden-Württemberg.
Die der Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Dienstag gestellte Frage, an welchen Aspekten der mündlichen Urteilsbegründung und des vorausgegangenen Verfahrens sie sich störe, wurde bisher nicht beantwortet.
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