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Aus: Ausgabe vom 28.06.2024, Seite 1 / Inland
Krankenhausreform

Sag mal »Versorgungsverbesserungsgesetz«

Bundestag debattiert in erster Lesung über Minister Lauterbachs geplante Krankenhausreform
Von David Maiwald
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Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rührte bei der ersten Lesung seines »Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes« am Donnerstag die Werbetrommel: Länder könnten durch die Reform künftig zuteilen, welche Klinik etwa Brustkrebsversorgung machen solle. Bis 2030 könnten ohne sein Gesetz rund 25 Prozent der Kliniken in der BRD dichtmachen, behauptete der Minister. »Wir kämpfen gerade für die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum«, meinte auch Grünen-Vize Ricarda Lang.

Schon vor der Coronapandemie hätten Lauterbach und weitere Protagonisten »eingefordert, die Hälfte bis zu zwei Drittel der Kliniken im Land zu schließen«, kritisierte Ates Gürpinar aus der Linke-Gruppe am Donnerstag im Plenum. Durch das Gesetz solle nun »genau das passieren«. Der Gesetzentwurf der Ampel stelle einen »Angriff« auf die stationäre Gesundheitsversorgung dar. Nachdem Lauterbach »vor 20 Jahren die Fallpauschalen mitverbrochen hat«, werde er nun massenhaft Klinikschließungen befördern.

Das im Mai vom Kabinett beschlossene Gesetz sieht zur Vergütung von Kliniken sogenannte Vorhaltepauschalen vor, wonach Kliniken schon für das Vorhalten bestimmter Leistungen 60 Prozent der Vergütung bekommen sollen. Die Krankenhäuser werden demnach in »Leistungsgruppen« nach Behandlungsmöglichkeiten unterteilt und entsprechend durch Krankenkassen finanziert. Die Einteilung soll nach bundeseinheitlichen Kriterien erfolgen, verteilt werden soll nach »Fallschwere«.

Doch bestimmen Fallzahlen vorheriger Jahre diese Vorhaltevergütung. Fallpauschalen seien so keinesfalls abgeschafft, kritisierte Gürpinar. Ärzte würden weiterhin gedrängt, »nichtlukrative Fälle nicht zu behandeln« oder aber lukrative Behandlungen durchzuführen, »ob sie nun (…) notwendig sind, oder nicht«. Schon das »Bündnis Klinikrettung« hatte moniert, die Regelung werde Kliniken durch die Einteilung von bestimmten Behandlungen ausschließen: Ein Bündnis von Gesundheitsinitiativen und Verdi bekräftigte zu Wochenbeginn erneut, die »Qualitätskriterien« des Bundes bedeute schlussendlich »Kliniksterben«.

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