Die kommende Flut
Mit einem Grundsatzurteil will der BGH am 25. Juli erstmals für klare Verhältnisse zwischen Zockern und Anbietern sorgen
Andreas MüllerFür manch einen Anbieter von Onlinesportwetten geht es um die wirtschaftliche Existenz, für viele Zocker um die Rückerstattung einer Menge verlorener Euros. Eine ganze Branche samt ihrer Kundschaft wird nach Karlsruhe schauen, wenn der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. Juli ab 8.30 Uhr unter dem Aktenzeichen »I ZR 90/23« erstmals ein Urteil in Sachen »Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten« verkünden wird. Verklagte Anbieter wollten zuvor das Urteil des o...
Artikel-Länge: 4381 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.