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Aus: Ausgabe vom 06.07.2024, Seite 15 / Geschichte
Chronik

Anno … 28. Woche

1789, 14. Juli: Mit dem Sturm auf die Bastille beginnt die Französische Revolution. Ludwig XVI. hatte zuvor mit der Zusammenziehung königstreuer Truppen und dem Versuch, die Nationalversammlung aufzulösen, den Volkszorn erregt. Als er am 11. Juli den Finanzminister Jacques Necker entlässt, erhebt sich die Pariser Bevölkerung. Mit dem Sturm auf die als Gefängnis dienende Stadttorburg erreichen die seit zwei Tagen tobenden Kämpfe ihren Höhepunkt. In der Folge wird die Nationalgarde zum Schutz des Parlaments aufgestellt.

1889, 14.–21. Juli: In Paris gründet sich die II. Internationale. Im Laufe des Kongresses finden sich 467 Delegierte ein: Vertreter aus zahlreichen europäischen Ländern, den USA und Argentinien. Der Kongress beschließt den 1. Mai als Kampftag der Arbeiterbewegung zur Durchsetzung des Achtstundenarbeitstags.

1954, 11. Juli: Das Parlament Paraguays wählt nach seinem Putsch gegen Federico Chaves General Alfredo Stroessner zum Präsidenten. Seit 1928 bedeutende Ölquellen gefunden worden waren, reißen sich andere Länder Lateinamerikas und die USA um die Herrschaft dort. Mit Stroessners Diktatur gerät das Land endgültig in den Machtbereich der USA. Stroesser regiert bis 1989.

1964, 10. Juli: Der bayerische Kultusminister Theodor Maunz (CSU) erklärt seinen Rücktritt. Der Verfassungsrechtler, der auch eine Professur für Öffentliches Recht an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität innehat und als Kommentator des Grundgesetzes bekannt ist, war zuvor öffentlich mit seiner Nazivergangenheit konfrontiert worden. Von 1935 bis 1945 hatte er als Professor in Freiburg zahlreiche Schriften publiziert, die die »völkische Ordnung« und das Führerprinzip juristisch rechtfertigen. Die Münchner Professur behält Maunz. Nach seinem Tod wird bekannt, dass er jahrelang unter Pseudonym für die von dem rechtsradikalen Publizisten und Vorsitzenden der Deutschen Volksunion Gerhard Frey herausgegebene Nationalzeitung tätig war.

1994, 12. Juli: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärt Kampfeinsätze der Bundeswehr im Rahmen von internationalen Operationen der UNO, NATO, WEU oder KSZE außerhalb des NATO-Territoriums für grundsätzlich grundgesetzkonform, wenn der Bundestag diesen mit einfacher Mehrheit zustimmt. Er rügt jedoch, dass die Regierung solche Einsätze ohne vorherige Zustimmung des Bundestags entschieden hat und bestimmt, dass die Zustimmung des Bundestags in solchen Fällen nachgeholt werden muss.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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