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Ein Mensch über dem Gesetz

Kolumne von Mumia Abu-Jamal
Von Mumia Abu-Jamal
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Der frühere US-Präsident ­Richard M. Nixon regierte von 1969 bis 1974. Er sagte später zu dem britischen Journalisten David Frost, der ihn am 19. Mai 1977 in einem ausführlichen Interview zu seiner Amtszeit und gegen ihn erhobene Vorwürfen befragte: »Was der Präsident tut, ist niemals illegal.« Nixon war 1974 in der Folge des Watergate-Skandals von seinem Amt zurückgetreten, wurde dafür aber nie juristisch belangt.

Fast ein halbes Jahrhundert ist seitdem vergangen, und im Verfahren »Trump gegen die Vereinigten Staaten« hat der Oberste Gerichtshof der USA kürzlich diesen von Nixon angeführten Grundsatz gesetzlich verankert. Unter dem Stichwort »offizielle Immunität« hat das Gericht eine Regelung bekräftigt, die als »Unitary Executive Power« (»einheitliche Exekutivgewalt«) bekannt ist und die besagt, dass der US-Präsident nicht strafrechtlich verfolgt werden darf wegen Handlungen, die er in offizieller Funktion getätigt hat. Außerdem kann der Präsident, der Richter seiner Wahl ernennt, auch seine eigenen Urteile bestimmen.

Wer erinnert sich noch an das alte Sprichwort »Kein Mensch steht über dem Gesetz«? Das ist nicht länger gültig, weil eine aus sechs Richtern bestehende konservative Mehrheit des Obersten Gerichtshofs entschieden hat, dass dieser Mensch, sofern er Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika ist, nunmehr für sein offizielles Handeln Immunität genießt. Das bedeutet auch, dass der ehemalige US-Präsident Donald Trump, abgesehen von seinen im US-Bundesstaat New York gegen ihn anhängigen Strafgerichtsverfahren, künftig keinen Gerichtssaal mehr von innen sehen wird.

Sonia Sotomayor, Richterin am Obersten Gerichtshof, die mit dem zitierten Urteil nicht einverstanden ist, kritisierte in ihrem Minderheitsvotum, die Mehrheitsentscheidung des Gerichts mache aus einem Präsidenten einen »König, der über dem Gesetz steht«.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist schlicht übergeschnappter juristischer Konservatismus.

Übersetzung: Jürgen Heiser

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