Bundeswehrsoldaten vor Gericht
Im Prozeß gegen fünf Bundeswehrsoldaten hat die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorgeworfen, sie hätten am Abend des 17. März in Detmold mit Sturmmasken maskiert und überwiegend in Uniform Ausländer angegriffen. Vor dem Landgericht Detmold sagte die Anklagevertretung am Donnerstag, dazu hätten sie Baseballschläger, Bundeswehrmesser, einen Klappspaten und ein Butterflymesser benutzt. Sie hätten ihren Opfern Schläge an den Kopf und Tritte gegen Beine und Oberkörper versetzt. In einem Fall soll ein Angeklagter sogar gedroht haben: »Wir stechen dich ab.«
Die 20 und 21 Jahre alten Angeklagten räumten die Vorwürfe grundsätzlich ein. Sie hätten sich mit den Übergriffen für eine »Provokation durch junge Türken« vier Tage zuvor rächen wollen. Den Tathergang schilderten die Angeklagten vor der Großen Jugendkammer unterschiedlich, zum Teil widersprüchlich. Das Urteil sollte noch am Donnerstag verkündet werden.
AFP/jW
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Operation Goldschatz
vom 06.06.1997 -
Krenz-Prozeß: Einer schied aus
vom 06.06.1997