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Aus: Ausgabe vom 09.07.2024, Seite 12 / Thema
Holocaust

»Die falsche Person ist angeklagt«

Vor 50 Jahren wurde die Nazijägerin Beate Klarsfeld in Köln verurteilt, weil sie versucht hatte, den SS-Obersturmbannführer Kurt Lischka zu entführen
Von Ulrich Schneider
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Ungebrochen, auch nach der Verurteilung zu zwei Monaten Haft – Beate Klarsfeld vor dem Kölner Landgericht (9.7.1974)

Anfang Juli 1974 fand in Köln vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln ein Prozess wegen »versuchter Entführung« statt, der sich von den klassischen Verfahren wegen Gewaltkriminalität grundsätzlich unterschied. Sicherlich nicht mit Blick auf das Strafgesetzbuch, aber doch hinsichtlich der Rahmenbedingungen. Die Angeklagten hatten sich bei der Kölner Justiz selbst der Tat bezichtigt. Gleichzeitig protestierten vor dem Eingang des Landgerichts Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) mit Schildern, auf denen der Freispruch für die Angeklagten gefordert wurde. Aus Frankreich waren Angehörige von Veteranenverbänden angereist, französische KZ-Überlebende saßen im Zuschauerraum – mit ihren Häftlingsjacken; die Ordner hatten nicht gewagt, sie wegen »ungebührlicher Kleidung« des Saales zu verweisen, denn Dutzende Fotojournalisten aus Frankreich warteten nur auf solche Bilder, die in den französischen Medien für große Furore gesorgt hätten. Verhandelt wurde vor dem Landgericht die versuchte Entführung des SS-Obersturmbannführers Kurt Lischka am 22. März 1971 in Köln-Holweide. Angeklagt war Beate Klarsfeld.

Aber nicht nur die französische Presse interessierte sich für den Prozess. Der Spiegel schickte seinen bekannten Gerichtsreporter Gerhard Mauz, und natürlich war die antifaschistische Wochenzeitung Die Tat vor Ort. Unter der Überschrift »Die falsche Person ist angeklagt« berichtete das Blatt am 29. Juni 1974 von einer internationalen Pressekonferenz, bei der kritisiert worden war, dass »der ehemalige NS-Experte für die Massenverhaftung von Juden in Frankreich« frei sei, während Klarsfeld auf der Anklagebank sitze.

Naziopfer verprügelt

Die Tat berichtete auch über den Eklat während des Prozesses, als Lischka, als Zeuge befragt, Antworten zu Fragen der Verteidigung über seine Tätigkeit als Besatzungsoffizier in Frankreich verweigerte. Als daraufhin »Mörder«- und »Nazi«-Rufe im Zuschauerraum ertönten, griff die Polizei ein und attackierte neben anderen den Résistance-Kämpfer und Präsidenten der Internationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus Jean-Pierre Bloch. Am 13. Juli 1974 machte die Zeitung mit der Überschrift auf: »SS-Lischka frei, Justiz prügelt Nazi-Verfolgte« und berichtete über das empörende Vorgehen im Klarsfeld-Prozess. Was war geschehen? Der Vorsitzende Richter Victor Henry de Somoskeoy schloss nach dem Lischka-Eklat nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch in- und ausländische Journalisten von dem Verfahren aus. Um keinen »Formfehler« zu begehen, gestand er lediglich je einem Vertreter der deutschen und internationalen Presse zu, weiter an dem Verfahren teilzunehmen. Diese lehnten jedoch eine solche Einschränkung der Berichterstattung rundheraus ab.

Auch im Umgang mit den französischen Zeugen der Verteidigung erwies sich der Vorsitzende Richter als wenig souverän. Immer wieder unterbrach er ihre Aussagen als nicht zum Fall gehörig. Dieses Verhalten und den Polizeieinsatz kommentierte einer der französischen Überlebenden: »Ihr habt meine ganze Familie umgebracht. Wollt ihr mich jetzt auch totschlagen?«

Trotz der Blockadehaltung des Richters ging die internationale Aufmerksamkeit, die das Verfahren auf sich gezogen hatte, nicht spurlos am Gericht vorbei. Beate Klarsfeld wurde am 10. Juli 1974 wegen des Vorwurfes der versuchten Entführung nur zu zwei Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung und Übernahme der Gerichtskosten verurteilt – ein denkbar niedriges Strafmaß. Der Freiheitsentzug wurde sofort angeordnet, so dass Beate Klarsfeld erst Anfang Oktober 1974 nach Paris zurückkehren konnte.

Die Aufregung über den Prozess in Frankreich war so groß, dass sich der damalige französische Staatspräsident Valéry Giscard d’Estaing eigens in einem Schreiben an die Bundesregierung wandte. Giscard d’Estaing warnte, das Verfahren könne zu einer Belastung des deutsch-französischen Verhältnisses führen, wenn die französischen Zeitzeugen keine Möglichkeit zur Aussage bekämen. Natürlich wies das Bonner Außenministerium dieses Ansinnen unter Verweis auf die »Unabhängigkeit der Justiz« zurück. Es zeigt aber, dass das Verfahren gegen Beate Klarsfeld weit mehr war als ein normaler Strafprozess.

Schreibtischtäter geohrfeigt

Beate Klarsfeld hatte bereits sechs Jahre zuvor im Licht der bundesdeutschen und internationalen Öffentlichkeit gestanden. Am 7. November 1968 hatte die knapp 30jährige Deutsche, die seit 1963 mit dem Holocaustüberlebenden Serge Klarsfeld verheiratet war, den damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger auf dem CDU-Parteitag in Westberlin »im Namen von Millionen von Opfern, die im Zweiten Weltkrieg ums Leben gekommen sind« öffentlich geohrfeigt.

Klarsfeld ging es mit dieser Aktion nicht um eine individuelle Verletzung der Person. Sie wollte vielmehr auf den Skandal hinweisen, dass ein langjähriges NSDAP-Mitglied und Mitarbeiter der Rundfunkpropagandaabteilung des Auswärtigen Amtes unter Joachim von Ribbentrop das einflussreichste politische Amt in der Bundesrepublik bekleiden konnte. Zwar waren die historischen Fakten – auch gestützt auf US-amerikanische Geheimdienstunterlagen – seit längerer Zeit bekannt, aber wie im Fall des Kommentators der Nürnberger Rassegesetze Hans Globke, der als Kanzleramtsminister unter Konrad Adenauer fungiert hatte, funktionierte auch hier das kollektive Beschweigen der Verantwortlichkeiten.

Bezeichnenderweise kümmerten sich die bundesdeutschen Medien nach dem Angriff von Beate Klarsfeld denn auch weniger um die politische Biographie Kiesingers, sondern suchten durch Denunziationen und Unterstellungen das Ansehen der jungen Frau, die Mitarbeiterin des deutsch-französischen Jugendwerks war, zu beschädigen. So ließ der Intendant des WDR, Klaus von Bismarck, verlauten, für einen Auftritt in öffentlich-rechtlichen Medien besitze Klarsfeld nur »ungenügende Charaktereigenschaften«. Schon damals wurde das juristische Verfahren wegen der Ohrfeige zu einer Farce. Unmittelbar nach der Tat wurde Klarsfeld in einem »beschleunigten Verfahren« wegen »körperlicher und seelischer Schmerzzufügung« zur höchstmöglichen Strafe von einem Jahr Haft verurteilt. Da sie jedoch französische Staatsangehörige war, konnte das Urteil in Westberlin nicht direkt vollstreckt werden. In der zweiten Jahreshälfte 1969 wurde die Strafe für Klarsfeld schließlich auf vier Monate Gefängnis reduziert, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

In einer ausführlichen inhaltlichen Begründung ihrer Tat bezog sich Beate Klarsfeld auf die Tradition des antifaschistischen Widerstandskampfes in Europa und die Geschichte der Verfolgung in den vom deutschen Faschismus okkupierten Staaten. Damit diese Erklärung nicht nur im Gerichtssaal zu hören war, veröffentlichte der Dortmunder Pläne-Verlag sogar eine Schallplatte mit ihrer Rede.

Im Anschluss an die Kissinger-Ohrfeige begannen Beate und Serge Klarsfeld mit der Suche nach lebenden NS-Tätern. Gemeinsam mit der von ihnen gegründeten Organisation »Fils et Filles de Déportés Juifs de France« (Söhne und Töchter der jüdischen Deportierten aus Frankreich) recherchierten sie Biographien und sammelten Dokumente. Immer wieder prangerten sie öffentlich an, dass nicht nur die »Schreibtischtäter«, sondern auch diejenigen, die ganz unmittelbar an den faschistischen Massenverbrechen beteiligt waren, weitgehend unbehelligt in der BRD lebten und – in vielen Fällen – sogar gesellschaftlich Karriere gemacht hatten. Eine der zentralen Figuren, die bald in den Fokus der Klarsfelds rückten, war der maßgeblich Verantwortliche für die Judendeportation in Frankreich, SS-Obersturmbannführer Kurt Lischka.

Lischkas lila Bleistift

Kurt Lischka war von November 1940 bis Oktober 1943 Kommandeur der Sicherheitspolizei (Sipo) und des Sicherheitsdienstes der SS (SD) in Paris und verantwortete auch die Arbeit der Gestapo in Frankreich. In der von den Klarsfelds angelegten »Akte Kurt Lischka« heißt es über seine Rolle: »Die Pariser Gestapo, das ist Lischka; die Verhöre in der Rue des Saussaies, das ist Lischka; die großen Razzien gegen die Juden, das ist Lischka. Alle von den Verantwortlichen für jüdische Angelegenheiten verfassten Berichte, Dannecker und dann Röthke, gehen an Lischka. Er leitet mit erheblicher Sorgfalt die Aktivitäten seines Dienstes. Es gibt kaum Aufzeichnungen oder Berichte, die keine Anmerkungen oder Unterschrift mit seinem lila Bleistift tragen.«*

Im Juni 1942 wurde Lischka zum Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD für die Region Paris ernannt. Er war an der Organisation der Razzia des Vel’ d’Hiv’ beteiligt, der am 16. und 17. Juli 1942 erfolgten Massenfestnahme von mehreren tausend Juden, die einige Tage später nach Auschwitz deportiert wurden. In seinen Verantwortungsbereich gehörte auch die Umsetzung der Judendeportationen aus Frankreich, bei denen ungefähr 76.000 Menschen in die Vernichtungslager verschleppt wurden. Für diese Aufgabe hatte Lischka sich schon 1938 als Chef des »Judenreferates« in Berlin qualifiziert, als er die ersten Judendeportationen nach der Reichspogromnacht im November 1938 in die deutschen Konzentrationslager Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen organisierte. Zudem leitete Lischka zeitweilig die Reichszentrale für jüdische Auswanderung, die jüdische Emigranten vor deren Auswanderung ihres Vermögens beraubte. Dass seine Arbeit innerhalb der SS anerkannt wurde, verdeutlicht die Beförderung zum SS-Obersturmbannführer im April 1942 im Alter von gerade einmal 33 Jahren.

Kurt Lischka, der Ende 1943 nach Berlin ins Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zurückbeordert worden war, erlebte das Kriegsende in Schleswig-Holstein, wo die britische Besatzungsmacht die Kontrolle ausübte. Nachdem er unter falschem Namen eine Zeitlang als Landarbeiter in Sankt Peter-Ording gearbeitet hatte, wurde Lischka – nach seiner Enttarnung – am 10. Dezember 1945 von der britischen Militärbehörde verhaftet und in alliierten Internierungslagern festgehalten. Da er in den letzten Monaten im RSHA für den Terror im Protektorat Böhmen und Mähren verantwortlich war, überstellten ihn die Westalliierten 1947 nach Prag, wo er in Vorbereitung eines geplanten Prozesses inhaftiert wurde. Es ist unklar, warum die ČSR seinerzeit kein Verfahren gegen ihn eröffnete. Im August 1950 wurde Lischka jedenfalls entlassen. Statt jedoch nach Schleswig-Holstein zurückzukehren, begab er sich nach Köln, wo er eine Anstellung als Prokurist in der Getreidegroßhandlung einer befreundeten Familie antrat. In dieser Hinsicht unterschied sich Lischka in keiner Hinsicht von anderen NS-Tätern, die sich in der Bundesrepublik auf ihre alten Verbindungen und Netzwerke stützten.

Lischka hatte Glück, dass der Kalte Krieg gerade in seine heiße Phase trat. Möglicherweise wäre er sonst nach Frankreich ausgeliefert worden, wo seit dem Frühjahr 1950 ein Prozess vor dem französischen Militärgericht gegen mehrere Tatbeteiligte an der »Verschleppung französischer Staatsbürger« lief. Lischka wurde in diesem Verfahren am 18. September 1950 in Abwesenheit wegen »Verbrechen gegen Franzosen« zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt. Tatsächlich musste er selbst sich nach seiner Rückkehr in die Bundesrepublik nur einem Spruchkammerverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld unterziehen, wo ihm jedoch keine Vergehen nachgewiesen wurden, so dass das Verfahren mit einem Freispruch endete.

Sicher in Westdeutschland

Da Kurt Lischka wie viele andere deutsche Kriegsverbrecher bereits im Ausland in Abwesenheit verurteilt worden war, kam der bundesdeutsche Staat auf einen aus seiner Sicht genialen Schachzug. Im sogenannten Überleitungsvertrag von 1955, der die erweiterte Souveränität der BRD gegenüber den westlichen Alliierten regelte, wurde festgelegt, dass niemand aufgrund des gleichen Tatbestandes in Deutschland ein zweites Mal angeklagt werden dürfe. Gleichzeitig folgte die bundesdeutsche Justiz dem Rechtsgrundsatz, dass Deutsche nicht ins Ausland ausgeliefert werden dürften. Damit konnte sich Lischka eigentlich sicher sein, dass er – solange er nicht nach Frankreich reiste – vor juristischer Verfolgung geschützt sei.

Was Lischka nicht einschätzen konnte, war die Wirkung antifaschistischer Recherchen. So fand sich sein Name auf einer Strafanzeige, die Thomas Harlan, Sohn des mit der Nazipropaganda verbundenen Regisseurs Veit Harlan, aufgrund seiner Recherchen in Polen über die Vernichtungslager Kulmhof, Sobibor, Belzec und Treblinka gestellt hatte. Harlan listete darin hundert im okkupierten Frankreich tätige Deutsche auf, denen er anhand der aufgefundenen Dokumente Kriegsverbrechen nachweisen konnte. Die Anzeige führte zu Vorermittlungen bei der Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen. Zudem kamen immer wieder Hinweise von der VVN, die die bundesdeutschen Justizbehörden auf unerledigte Verfahren hinwies.

Gleichwohl war sich Lischka seiner Sache offenbar recht sicher, verfügte er doch auch über Kontakte zu Bundestagsabgeordneten. Zu ihnen gehörte der Essener Rechtsanwalt Ernst Achenbach (FDP), der sich intensiv für die Beendigung von Kriegsverbrecherprozessen einsetzte. Lischka und Achenbach kannten sich aus Frankreich, wo Achenbach zur Zeit der Besatzung den Posten des Ersten Botschaftsrats in Paris bekleidet hatte.

Lischka fühlte sich offenbar so sicher, dass er in Köln-Holweide in der Bergisch-Gladbacher Straße 554 offiziell unter seinem Namen wohnte. Hier suchten ihn Beate und Serge Klarsfeld mit einem Kameramann im Februar 1971 auf und konfrontierten ihn mit seiner Nazivergangenheit. Da Lischka aber jeglichen Kontakt verweigerte, glaubten die beiden, mit einer spektakulären Aktion auf den Skandal, dass ein in Frankreich verurteilter Naziverbrecher unbehelligt in Köln leben kann, hinweisen zu müssen. Man wollte ihn – vergleichbar mit Eichmann – nach Paris entführen, ihn dort der internationalen Presse präsentieren und anschließend der französischen Justiz übergeben. Die Entführung war jedoch so dilettantisch vorbereitet, dass Lischka durch das Eingreifen eines unbeteiligten Dritten entkommen konnte.

Da es den Klarsfelds aber nicht um einen kriminellen Akt, sondern um politische Aufmerksamkeit ging, kontaktierte Beate Klarsfeld zwei Tage später einen Redakteur der Kölner Boulevardzeitung Express, die daraufhin titelte: »Beate Klarsfeld gesteht: Mein Mann war der Kidnapper«.

Einige Tage später ging der Résistance-Kämpfer und Auschwitz-Überlebende Ralph Feigelson in KZ-Häftlingskleidung mit Beate Klarsfeld zur Kölner Staatsanwaltschaft, um weitere belastende Dokumente gegen Lischka und andere Tatbeteiligte zu übergeben, in der Erwartung, dass durch die geschaffene öffentliche Aufmerksamkeit eine Strafverfolgung in Deutschland beginnen würde. Das aber stellte sich als Irrtum heraus. Verhaftet wurde nicht Lischka, sondern Beate Klarsfeld, die zehn Tage in Köln in Untersuchungshaft saß. Erst gegen eine Kaution von 30.000 Mark, die das Bankhaus Rothschild stellte, wurde sie freigelassen. Es war aber erkennbar, dass die Kölner Justiz das Verfahren gegen sie zu eröffnen gedachte, was sich jedoch noch über mehr als drei Jahre bis zum Juli 1974 hinzog.

Die »Entführung« und die damit verbundene öffentliche Aufmerksamkeit brachte in den folgenden Monaten etwas in Bewegung, was später als »Lex Klarsfeld« bezeichnet wurde – nämlich ein deutsch-französisches Zusatzabkommen zum Überleitungsvertrag von 1955. Darin wurde geregelt, dass auch deutsche Gerichte NS-Verbrechen in Frankreich juristisch verfolgen konnten. Damit wurde der Weg für Ermittlungsverfahren der Ludwigsburger Zentralstelle frei. Nun konnten Gerichte vorläufig eingestellte Verfahren fortsetzen oder neu eröffnen. Ernst Achenbach versuchte zwar im Rechtsausschuss des Bundestages die Annahme hinauszuzögern, aber vergeblich. Im Januar 1975 wurde das Gesetz ratifiziert.

Später Prozess

Die Kölner Staatsanwälte benötigten gut dreieinhalb Jahre bis zur Fertigstellung der Anklageschrift gegen Lischka, die mehr als 200 Seiten umfasste. Als Beweismaterial lagen etwa 18.000 Seiten Vernehmungsprotokolle, Zeugenaussagen sowie französische und ins Deutsche übersetzte Dokumente vor. Das Verfahren vor dem Kölner Landgericht, das im Herbst 1979 unter großer internationaler Anteilnahme – etwa 1.200 französische Juden waren mit Sonderbussen nach Köln gekommen – begonnen hatte, dauerte knapp dreißig Verhandlungstage. Am 11. Februar 1980 wurde das Urteil verkündet. Wiederum war das öffentliche Interesse so groß, dass mehrere hundert Menschen vor dem Gerichtsgebäude ausharren mussten. Mit großer Freude erfuhren sie vom Schuldspruch. Das Urteil der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts lautete: schuldig wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 73.000 französischen Juden. Als Strafmaß wurde verkündet: zehn Jahre Haft für Kurt Lischka, zwölf Jahre Haft für Herbert M. Hagen, den Stellvertreter des Militärbefehlshabers in Frankreich und sechs Jahre Haft für Ernst Heinrichsohn, einen Mitarbeiter im Judenreferat von Paris.

Doch nach der Urteilsverkündung konnten die Angeklagten das Gericht frei verlassen, da keine Haftbefehle angeordnet worden waren. Erst auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft korrigierte das Oberlandesgericht am 15. Februar 1980 diesen Fehler. Die Verurteilten wurden an ihren Wohnorten verhaftet. Lischka und Hagen verbüßten zwei Drittel der Haftstrafe. Heinrichsohn, langjähriger CSU-Bürgermeister in der unterfränkischen Kleinstadt Bürgstadt, kam nach Vorlage ärztlicher Bescheinigungen nach rund zwei Jahren Haft frei. Die Reststrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 1985 kamen auch Lischka und Hagen frei.

Tatsächlich war der »Lischka-Prozess« die erste und einzige rechtskräftige Verurteilung deutscher Täter im Zusammenhang mit der »Endlösung der Judenfrage« in Frankreich. Andere Verfahren wurden zwar eingeleitet, aber mangels Nachweis persönlicher Schuld und später wegen Verjährung eingestellt.

Anmerkung

https://www.cheminsdememoire.gouv.fr/de/die-akte-kurt-­lischka

Ulrich Schneider schrieb an dieser Stelle zuletzt am 4. März 2024 über den Arbeiterwiderstand im Deutschen Reich nach Beginn des Zweiten Weltkriegs.

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Ralph D. aus Gotha (9. Juli 2024 um 19:58 Uhr)
    Beate Klarsfeld wurde in dem gegen sie geführten Prozess wegen der Entführung Lischkas zeitweilig durch Friedrich Karl Kaul verteidigt. Er brachte die Dinge im Gerichtssaal gegenüber dem Vorsitzenden auf den Punkt, als er diesem mit deutlichen Worten sagte, dass die systematische Verschleppung der Strafverfolgung des Mörders Lischka in eine Strafvereitelung umfunktioniert wird, und sorgte so für heftigen Wirbel. Als er später aus dem Verfahren ausschied, war man in Kölner Justizkreisen mehr als froh, wusste man dort nur zu gut, welche »Pfeile er noch im Köcher« gehabt hätte, um die Bedeutung des Handelns von Beate – die Welt auf die Schonung alter Nazis in der BRD aufmerksam zu machen – hervorzuheben und als strafbefreienden Rechtfertigungsgrund gelten zu lassen. In dem dann später gegen Lischka und Kumpane geführten Strafverfahren war er zusammen mit Serge Klarsfeld Nebenklagevertreter und beide waren froh über die durch dessen Verurteilung herbeigeführte späte Genugtuung. Ralph Dobrawa, Gotha
  • Leserbrief von Frank-Reg. Wolff aus z. Zt. Prag (9. Juli 2024 um 14:12 Uhr)
    Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das Kroch …
    Danke für die Geschichtsstunde in Sachen Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld und die damals sehr umtriebige BRDigungs-Justiz, in deren Reihen sich bis zur Pensionsgrenze noch viele ehemalige NS-Juristen tummelten und tonangebend waren. Übrigens wurde in Westdeutschland keiner dieser ehemaligen NS-Juristen je verurteilt und ich erinnere hier an den damaligen NS-Juristen (Marinerichter) und Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Hans Filbinger (CDU), der sich auf dem Gipfel der Filbinger-Affäre zu der öffentlichen Aussage veranlasst sah: »Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!«
    Im Februar 1978 nahm die Filbinger-Affäre mit Filbingers Unterlassungsklage gegen den Dramatiker Rolf Hochhuth ihren Anfang, der ihn öffentlich als »furchtbaren Juristen« bezeichnet hatte. Erst seit der deutschen Wiedervereinigung geriert sich die Sieger-Justiz der BRD als antifaschistisch, davor hat man alle relevanten NS-Fälle verschleppt oder eingestellt und notfalls milde bestraft – siehe dazu exemplarisch den Frankfurter Auschwitz-Prozess. Gleichzeitig hat man sich in Westdeutschland seit den 50er Jahren mittels »Wiedergutmachungszahlungen« an Israel freigekauft und tut dies noch heute mit Waffenlieferungen in Kriegsgebiete an Unrechtsstaaten – zu denen ich Israel rechne! Wir leben also im 21. Jahrhundert in fruchtbaren faschistischen Zeiten!
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Gregor K. aus Wien (8. Juli 2024 um 20:51 Uhr)
    Traurig, dass Beate Klarsfeld und ihr Mann kürzlich politisch den Verstand verloren haben: Sie erklärten, in einer Stichwahl in Frankreich zwischen dem Rassemblement National von Le Pen und der linken Nouveau Front populaire würden sie Le Pen wählen, denn Le Pen »bekämpft den Islamismus« und unterstützt Israel.
    • Leserbrief von Joán Ujházy (11. Juli 2024 um 18:16 Uhr)
      Nicht nur das. Vor Jahren unterstützte sie Sarkozy; obwohl dies wissend, stellte die Linke-Führung BK als Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten auf.

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