Verfassungsbruch beim BAföG
Verwaltungsgericht Berlin hält Leistungen für verfassungswidrig niedrig und verweist Streitfall nach Karlsruhe. Kritiker fordern Nachbesserung
Ralf WurzbacherDie im Jahr 2021 bewilligten Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben in der Höhe gegen das Grundgesetz verstoßen. So lautet ein Anfang Juni ergangener Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts (VG), der am Dienstag veröffentlicht wurde.
Geklagt hatte eine junge Frau, die seit 2016 an der Berliner Charité Medizin studierte und argumentierte, dass die BAföG-Bedarfssätze »in verfassungswidriger Weise« zu gering bemessen seien. Die 18. Kamme...
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