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Aus: Ausgabe vom 22.09.2004, Seite 6 / Aktion

Baustelle 8. Etage

Erstes Arbeiten mit dem neuen jW-Format

Am Montag knirschte es etwas bei der Produktion der junge Welt-Ausgabe für Dienstag: Das größere Format muß erst noch bewältigt werden. Es erfordert gründlichere Planung durch die Ressorts und ermöglicht gleichzeitig rascheres Reagieren auf aktuelle Nachrichten. Beides muß erst einmal unter einen Hut gebracht werden. Jedenfalls gab es Schwierigkeiten mit der pünktlichen Abgabe der einzelnen Seiten. Der an dieser Stelle schon erwähnte Monster-Kaktus des stellvertretenden Chefredakteurs mußte aber noch nicht zu Disziplinierungszwecken vorgezeigt werden. Außerdem gab es an diesem ersten »normalen« Produktionstag mit dem neuen Format eine Zusatzaufgabe: Die heutige Beilage »Sozialkahlschlag« mußte am Montagabend fertig sein. junge Welt-Beilagen werden seit dem 20. September nicht mehr zusammen mit der Tageszeitung gedruckt, sondern vorher, um dann der fertigen Zeitung als drittes oder – wenn es sich um eine größere Beilage handelt – viertes Buch hinzugefügt zu werden. Generell werden die Beilagen – auch am Wochenende - künftig einen Umfang von acht Seiten haben, nur in Ausnahmefällen zwölf, 16 oder noch mehr Seiten.

Die ersten Reaktionen von Lesern und Autoren auf das veränderte Aussehen von junge Welt waren übrigens überwiegend freundlich, einige gratulierten uns. Angemerkt wurde öfter, daß die Redaktion den Umgang mit dem neuen Format noch lernen muß. Es bietet mehr Möglichkeiten, als bis jetzt genutzt wurden, erfordert allerdings auch höheren Arbeitsaufwand. Da die junge Welt-Redaktion nicht größer geworden ist, trifft das jeden Mitarbeiter und verlangt eine neue Arbeitsorganisation in der Redaktion. Wir befinden uns eben auf einer Baustelle.

Verlag und Redaktion

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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