EM-Depesche (26)
Von Jürgen RothPerson 1: War so lala.
Person 2: War ging so.
Person 3: War hm.
Person 4: War weiß nich’.
Person 5: War Betrug.
Person 6: War nix.
Person 7: War Mist.
Person 8: War zum Vergessen.
Person 9: War gar nich’ geil.
Person 10: War was?
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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