75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Gegründet 1947 Montag, 16. September 2024, Nr. 216
Die junge Welt wird von 2939 GenossInnen herausgegeben
75 Ausgaben junge Welt für 75 € 75 Ausgaben junge Welt für 75 €
75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Aus: Ausgabe vom 18.07.2024, Seite 16 / Sport
Fußball

Patt im Aufsichtsrat

Fußballzweitligist Hannover 96 auf der Suche nach einem neuen Geschäftsführer
Von Jens Walter
imago0711902661h.jpg
Einen Job weniger: Martin Kind

Nach der Absetzung des langjährigen Geschäftsführers Martin Kind wird sein Sohn Matthias eine entscheidende Rolle bei der Suche nach einem neuen für den Fußballzweitligisten Hannover 96 spielen. Der 80 Jahre alte Hörakustikunternehmer hatte seine Mehrheitsanteile an dem Unternehmen schon in den vergangenen Monaten seinem zweiten Sohn übertragen. Deshalb gehört der 48 Jahre alte Musikmanager Matthias Kind nun auch als einer von zwei Vertretern der Kapitalseite zum Aufsichtsrat der »Hannover 96 Management GmbH«.

Die Management-GmbH hat eine Schlüsselrolle in dem komplizierten Konstrukt von Hannover 96. Der Profifußballbereich wurde 1999 in die »Hannover 96 GmbH & Co. KGaA« ausgegliedert, deren Anteile die »Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG« hält. Deren Gesellschafter und damit die Kapitalseite des Klubs sind Matthias Kind, der Drogerieunternehmer Dirk Roßmann und der Immobilienunternehmer Gregor Baum.

Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball soll jedoch sicherstellen, dass der Mutterverein immer die Stimmenmehrheit in der Kapitalgesellschaft besitzt. Also wird der Geschäftsführer der »Hannover 96 GmbH & Co. KGaA« von der Management-GmbH bestimmt, die wiederum zu 100 Prozent dem Hannover 96 e. V. gehört.

Was die Verhältnisse in Hannover noch komplizierter macht, ist der sogenannte Hannover-96-Vertrag, auf den sich die zerstrittenen Vereins- und Kapitalseiten geeinigt haben. Danach kann ein neuer Geschäftsführer nur dann ernannt werden, wenn sich die beiden Vertreter des Muttervereins und die beiden Vertreter der KGaA im Aufsichtsrat der Management-GmbH auf einen Kandidaten einigen. Das widerspricht zwar dem Grundgedanken der 50+1-Regel, ist aber bislang weder von der Deutschen Fußballiga (DFL) noch vom Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil zur Absetzung von Martin Kind beanstandet worden.

Vereins- und Kapitalseite stehen nun auch ohne Martin Kind unter Druck, sich auf einen neuen Geschäftsführer einigen zu müssen. In den sechs Wochen, die zwischen dem BGH-Verfahren und dem BGH-Urteil am Dienstag lagen, gelang das nicht. Wahrscheinlich ist, dass der aktuelle Sportdirektor Marcus Mann zum Sportgeschäftsführer befördert und ein zweiter Finanzgeschäftsführer gesucht wird. Sollte es keine Einigung geben, müsste das Amtsgericht einen Notgeschäftsführer einsetzen.

Die Fan-Vereinigung »Unsere Kurve« hat die Absetzung von Martin Kind derweil begrüßt und als Stärkung der 50+1-Regel im deutschen Fußball aufgefasst. Der BGH habe klargestellt, dass man sich nicht ohne weiteres Einfluss im Profifußball kaufen könne. »Statt dessen wurde der demokratische Vereinscharakter gestärkt«, sagte der Vorsitzende Jost Peter.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Mehr aus: Sport