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Aus: Ausgabe vom 19.07.2024, Seite 1 / Titel
jW gegen BRD

Anschlag auf die Pressefreiheit

Trotz Niederlage vor dem Verwaltungsgericht: junge Welt wehrt sich weiter gegen die geheimdienstliche Bekämpfung der Zeitung
Von Nick Brauns
Das Verwaltungsgericht Berlin sagt: »Lenin ist jemand, der die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft«
Anwalt und Behördenmitarbeiter vertreten die Gegenseite
Der Aktenstapel des Richters
Der Plenarsaal des Verwaltungsgerichts Berlin kurz vor Verhandlungsbeginn
jW-Aktionsbulli: Instrument für den Staatsumsturz?

Es ist eine Niederlage für die junge Welt, aber auch für die Pressefreiheit im Lande: Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung die Klage der Verlag 8. Mai GmbH gegen die Nennung der Tageszeitung in den Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz abgewiesen.

Die junge Welt sei eine marxistisch-kommunistische Tageszeitung und strebe eine sozialistisch-kommunistische Gesellschaft mit Einparteiendiktatur an, unterstellt der Verfassungsschutz der Zeitung. Dies sei »richtig wiedergegeben und eingeordnet«, meinte der Vorsitzende Richter Wilfried Peters. Das Niveau der Beweisfindung hatte sich bereits während der Verhandlung gezeigt, als dieser Richter auf eine Bildmontage auf der jW-Leserbriefseite mit Lenin an seinem Schreibtisch verwies. Die Zeitung sei also nicht nur marxistisch – diese Blattlinie zur Analyse weltweiter Vorgänge hatte Verlagsgeschäftsführer Dietmar Koschmieder offen angeführt –, sondern marxistisch-leninistisch. Und der Marxismus-Leninismus sei nun mal verfassungswidrig, wie im KPD-Verbotsurteil festgeschrieben, argumentierten die Anwälte des Verfassungsschutzes mit diesem Damoklesschwert gegen linke Bestrebungen von 1956. Zwar verwies Verlags-Rechtsanwältin Anja Heinrich darauf, dass laut dem KPD-Verbotsurteil von 1956 Marxismus-Leninismus nur in der von Stalin geprägten Deutung verfassungswidrig sei. Doch der Richter konterte, das Gericht begebe sich nicht in die Binnenlogik des Marxismus, sondern schaue sich nach »bürgerlicher, historischer Logik« die Figur von Lenin an. »Und Lenin ist jemand, der die FDGO in energischster Weise bekämpft, indem er eine Einparteiendiktatur in Russland errichtet hat«, verstieg er sich in absurder Unlogik, schließlich wurde das Konstrukt einer Freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) fast drei Jahrzehnte nach dem Tod des sowjetischen Revolutionsführers vom Bundesverfassungsgericht geprägt. »Wer Lenin sympathisch findet, übernimmt seine Sichtweise«, so die Schlussfolgerung des Gerichts.

Die jW distanziere sich nicht von Gewalt, sondern biete vielmehr Akteuren, die politische Straftaten rechtfertigten, eine Plattform, wurde unter Verweis auf einen – im übrigen selbstkritischen – Beitrag eines ehemaligen RAF-Mitgliedes angeführt. Schließlich sieht auch das Gericht eine personelle Verflechtung von einzelnen Redakteuren und Autoren mit dem »linksextremistischen Spektrum«, insbesondere der DKP. Richtig sei zudem die Einschätzung, die jW sei mehr als ein Informationsmedium, Richter Peters verweist dabei auf die Rosa-Luxemburg-Konferenzen. Es gehe dort nicht nur um Lesergewinnung, sondern auch um die »Überwindung des Kapitalismus« durch Klassenkampf, sieht er auch dort Anhaltspunkt für Bestrebungen gegen die FDGO.

Die Prozesskosten muss der Verlag 8. Mai GmbH tragen. Dies ist bei einem auf 115.000 Euro angesetzten Streitwert keine Kleinigkeit. Auch das erscheint als ein Versuch, der Zeitung den »Nährboden zu entziehen«, wie die Bundesregierung die Nennung der jW im Verfassungsschutzbericht in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage gerechtfertigt hatte.

Das Gericht habe »eins zu eins das krude und dumme Zeug des Verfassungsschutzes übernommen«, empörte sich Dietmar Koschmieder. Es habe allerdings nie die Erwartung bestanden, gleich in der ersten Instanz zu siegen. Zwar hat der Richter mit der Begründung, es handele sich um einen Einzelfall, der keine grundsätzliche Bedeutung hätte, eine Berufung nicht zugelassen. Allerdings wird die junge Welt alle Rechtsmöglichkeiten ausschöpfen. Wenn der Vorwurf des Geheimdienstes laute, die jW schaffe Reichweite und beeinflusse den Meinungsbildungsprozess, dann werden wir das weiter tun, versprach Koschmieder.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

  • Leserbrief von Richard Jawurek aus Markkleeberg (22. Juli 2024 um 13:09 Uhr)
    Die Klage des Verlags 8. Mai GmbH bleibt trotz Abweisung von großer Wichtigkeit.
    Zeigt doch die Begründung, wieder mal, mit welch schlichtem Geschichtswissen bzw. seinem Verständnis man es in die westliche Elite schafft. Seit 75 Jahren wird im westdeutschen Bildungssystem (ab 1990 nun auch im Übernahmegebiet) das Feindbild Russland latent gepflegt und feiert seit 2022 laute Bestätigung. Nur mit dem Hintergrund ist die Aussage des Richters über Lenins Einparteiendiktatur zu erklären. Den Horror der Zarenherrschaft hat man ihm niemals beschrieben, und somit ist für ihn Lenin wohl ein böser Rebell gegen eine gottgewollte Ordnung, da er keinen Plan für westlich zivilisatorische Mehrparteiensysteme vorlegen wollte. Mit der z. Zt. massiven Militarisierung inklusive Dämonisierung des potentiellen Kriegsgegners Russland hat an der Heimatfront Ruhe zu herrschen ähnlich dem Spruch des Kaisers 1914: »Ich kenne keine Parteien mehr, sondern nur noch Deutsche.« Mit Corona hat sich das politische Klima bzw der Umgang mit unterschiedlichen Sichtweisen weiter polarisiert. Gewollte Vorgaben und deren Verbreitung in (zu) vielen willfährigen, weil abhängigen, Medien lassen freie Meinungsäußerung vermehrt zur Makulatur werden. Wir fallen in Bezug auf den einstigen Ausgleich Ost/West zum Vorteil aller Staaten z. B. mit florierendem Handel/Wandel in finsterste Zeiten zurück. Ein ehemaliger Außenminister (S. Gabriel, SPD) fordert gar, Russland müsse den Krieg »verlieren so wie wir 45«. Wo sind die älteren Zeitgenossen von Kohl, Brandt, Bahr, die im Weltkrieg ihre Verwandten verloren, um den forschen Nachkriegskindern und nun tüchtigen Kriegern ins Gewissen zu reden ? Es bleibt auf eine Revision inkl. vergrößerter Aufmerksamkeit, auch im Ausland, zu hoffen, um die gepriesene Freiheit gegen ihre, scheinbar dünnhäutig gewordenen, Apologeten zu verteidigen. Wie sagte Max Reimann 1949 bei der Verabschiedung des GG nach seiner Unterschrift: »Wir werden es einst noch gegen Sie verteidigen müssen.«
  • Leserbrief von Gerlach Fronemann aus Leipzig (22. Juli 2024 um 12:46 Uhr)
    Was dürfen wir eigentlich noch unzensiert in der Öffentlichkeit äußern? Was darf eine Zeitung noch für Meinungen vertreten? Der Begriff »Pressefreiheit« ist längst von der NATO- und USA-hörigen Regierungsclique und ihren Unterstützern ad absurdum geführt worden. Argumente werden von den Berliner Verwaltungsrichtern abgelehnt und zurückgewiesen, windige Behauptungen aufgestellt und u. a. auf das willkürliche KPD-Verbotsverfahren zurückgegriffen.
    Mache ich mich strafbar, wenn ich die Ideen von Marx, Engels sowie auch Lenin für richtig bei der Analyse bundesdeutscher Zustände und als Grundlage meiner Gedankengänge in der Öffentlichkeit heranziehe?
    Vielleicht wirft ein von einem Berliner Verwaltungsrichter unterstützter Verfassungsschützer eines Tages einen Blick in meine Schreibtischschublade: In dieser liegt doch tatsächlich eine Gedenkmünze zu 5,00 D-Mark zum 100. Todestag (1983) von Karl Marx! Und wer hat sie herausgegeben? Laut Prägung die Bundesrepublik Deutschland!
  • Leserbrief von André Moussa aus Knastschadenkollektiv 1998 (22. Juli 2024 um 12:41 Uhr)
    Wir vom Knastschadenkollektiv sind natürlich geschockt, dass wieder einmal der Staat zeigt: So, ruderst du nicht mit uns, dann werden wir »legal« alles auffahren! Doch Assange ist frei, sein Verbrechen? Pressefreiheit!
    Daher muss der Widerstand weitergehen! Und es ist nicht nur der Angriff auf Presseagenturen, nein auch bei Demos immer mehr Festnahmen, daher: Es reicht, und wir rufen auf zu einer Demo in Berlin bis Düsseldorf für unsere wahre Pressefreiheit!
    Es ist noch ein langer Kampf!
  • Leserbrief von Monika N. aus München (22. Juli 2024 um 12:36 Uhr)
    Liebe junge Welt,
    grämt Euch nicht, ist doch irgendwie rührend, wie Richter Peters in der jw den Marxismus-Leninismus wiederentdeckt, den es nirgendwo auf der Welt mehr gibt – nicht einmal mehr im Mutterland des Weltkommunismus. Der Richter hat die weltgeschichtliche Umwälzung der 90er Jahre (zusammenfassend dazu siehe Robert Gernhardts Zeichnung »Nach dem 12. Biere ähneln sich alle Tiere«) halt nicht mitbekommen.
    Er mag Eure Zeitung auch nicht. Verständlich, wenn ihm sein Bauchgefühl das sagt, er findet halt andere Sachen lustig als einen zeitunglesenden Lenin über der Leserbriefseite einer Zeitung. Ich persönlich mag zum Beispiel die Verunglimpfung von Personen nicht, wie auf S. 9 das »Dummschwätzer« neben dem Foto von Herrn Lindner auf der jW-Werbung. Unter Eurem Niveau, kein guter Stil, geht Richtung Nancy Faeser und schadet Euch.
    Linksextremistisch stimmt ja wohl; ein Pendant zu dem vielfach zu beobachtenden Rechtsextremismus. Aber wird nicht alles extremer heutzutage? Das Wetter, das Klima. Und nicht zu vergessen: Deutschland hatte schon immer eine extreme Mitte, so das Wort eines unserer besten Soziologen.
    Grämt Euch also nicht, es ist schließlich eine gute Sache unter dem Schutz der Verfassung zu stehen, das ist wie beim Naturschutz, beim Tierschutz, beim Artenschutz. Obwohl?
  • Leserbrief von Bernd WEber aus Köln (19. Juli 2024 um 15:26 Uhr)
    Heute Morgen auf WDR 3 wurde in der Sendung »Mosaik« auf das Thema Pressefreiheit eingegangen. Dabei spielte im Beitrag der Prozess um die Erwähnung von jW im Verfassungsschutzbericht ebenso eine Rolle wie das Verbot von Compact, und zwar beides unter der Klammer »extremistisch«. Dabei wurde es schon als Tatsache dargestellt, junge Welt würde einen Einparteienstaat anstreben. Ich lese junge Welt schon eine ganze Weile. Da scheint mir was entgangen zu sein.
  • Leserbrief von Peter Groß aus Bodenseekreis (19. Juli 2024 um 13:46 Uhr)
    Justitias dunkler Bruder lebt geistig im Vorgestern. Das müssen wir wohl zur Kenntnis nehmen. Wir wissen, diese Rechtsprechung entstammt dem Zustand einer ewiggestrigen Verwirrung. Ist so ein Modell von Demokratie und Rechtsprechung zukunftsfähig? Ein Richter, aus dem nächtlichen Schattenreich bedrängt von dem Gespenst, das ihm aus dem Kommunistischen Manifest bekannt ist, schreit seine Furcht heraus. »Es geht ein Gespenst …« ! Es ist nicht das Gespenst, über das Silly ein Lied geschrieben haben, in dem »der dumme August aus der Zeitung vorliest«. Über das Gespenst, das in der Mitropa umgeht, wo ein zahnloser Tiger sich zum Sprung duckt. Des Richters unverständliches Tun speist sich aus einer Vielzahl von Paragrafen, nach denen heute noch vorverurteilt wird. Er sieht sich bedroht von einem Bild in einer Zeitung, das in keinem Zusammenhang steht. Von dem wir allenfalls annehmen können, dass auch Lenin Leserbriefe las. Heute, wo die Enkel ehemaliger Schattenmänner ihr Grundwissen augenscheinlich aus der Kolonialzeit oder aus dem Nazireich schöpfen, zaubern sie endlos falsche Bilder aus der Robe. Das Radiofeature: »Ihre Angst spielt hier keine Rolle – Wie Familiengerichte den Schutz von Frauen aushebeln« (BR, 12.11.2022) wirft Licht auf eine Sparte deutscher Rechtsprechung, die im Vorgestern verhaftet ist. Den modernen Menschen und seine Suche nach Berichterstattung, die dem Anspruch »nach bestem Wissen und Gewissen« genügt, verstehen manche Richter, in ihrer vermutet intellektuellen Schlichtheit, nicht. Ohne Medien wie junge Welt würde viel von objektiver Meinungsbildung in Deutschland nicht stattfinden. Was ist schwer daran zu verstehen, dass Menschen sich Medien schaffen, die sie im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Angebot, frei, objektiv und nicht durch vom Gesetz erzwungene Zwangsabgaben finanzieren. Beispiele gibt es unzählige. Erkennbar sind sie meist an den andauernden Spendenaufrufen und Aboaktionen. Zugabe? Zugabe: Traumteufel. Beide: Silly. Februar.
  • Leserbrief von Paul S. aus München (19. Juli 2024 um 13:00 Uhr)
    Die gegenwärtige Situation der jungen Welt ist bedauerlich, aber vorhersehbar. Die Argumentation des Staates gegen die Zeitung ist inakzeptabel. Der Redaktion wird ohne jegliche Belege der Leninismus vorgeworfen. Daraus wird ein Wunsch nach einem stalinistischen Einparteienstaat abgeleitet, was unbegründet ist. Es scheint, dass die Funktionsweise des politischen Systems der Sowjetunion missverstanden wird. Die Begründung des Vorgehens gegen die jW ist somit völlig haltlos. Dies ändert jedoch nichts an der Legitimität des staatlichen Vorgehens. Die Empörung über dieses zeigt ein falsches Verständnis von Recht und Staat. Die jW bezeichnet sich als marxistisch und wendet sich gegen Staat, Kapital und Nation. Der Staat basiert jedoch auf Kapital, um Klassen zu bilden und die politische Ökonomie zu organisieren. Er schafft durch Nationalismus ein vermeintliches »Wir«. Es gibt keine Motivation für den Staat, sich mit Organisationen zu solidarisieren, die seine Abschaffung fordern. Die vom Staat gewährten Rechte, also die Möglichkeit, relativ frei zu handeln, werden nicht auf Basis des ›guten Willens‹ der Obrigkeit zugesprochen, sondern um die Abstraktion des »Volkes« zu bekräftigen. Diese Freiheiten können, wenn sie nicht länger nützlich sind, wieder entzogen werden. Die Annahme, dies sei ein »Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit«, ist eine Fehlinterpretation, da die Rechte so allen Erstes als etwas ›Gutes‹ betrachtet werden, das auch noch über dem Staat steht. Es ist zu hoffen, dass sich die Zeitung schnell von der Niederlage erholen und trotz staatlicher Repression weiter existieren kann. Allerdings betrachten einige Personen das staatliche Vorgehen, das als normal und logisch bezeichnet werden kann, mit einer hier völlig verkehrten Skepsis; ein scheint wirklich an Verständnis der Funktionalität des bürgerlichen Staates zu fehlen. (Hierbei handelt es sich um eine stark gekürzte Version meines eigentlichen Beitrags.)
  • Leserbrief von Frank Lukaszewski aus z. Zt. Koblenz (19. Juli 2024 um 12:05 Uhr)
    Weshalb klagte man? Als eine Intention könnte sicherlich die Hoffnung auf personelle und/oder sachliche Lücken in der sogenannten Rechtsprechung gesetzt worden sein. Ein durchaus verständlicher Grund. Es sollte der öffentlichkeitswirksame Faktor nicht vergessen werden, welcher sicherlich positive Effekte aufzeigen dürfte. Als eher Unbelesener der marxistischen Klassiker frage ich allerdings nach der Korrektheit meiner Gedanken: Gehört die Rechtsprechung als Bestandteil des Rechtssystems der BRD nicht zum Überbau der ökonomischen, also kapitalistischen Basis? Inwieweit war das Ergebnis jener Klage folglich nicht absehbar?
  • Leserbrief von René Osselmann aus Magdeburg (19. Juli 2024 um 10:57 Uhr)
    Wie war der Spruch von Rosa Luxemburg nochmal »Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden« und so fühle ich mich in dunkelste Zeiten zurückerinnert, wenn heutzutage wieder versucht wird Meinungen, Darstellung oder Journalisten ganz klar mit Druck zum Schweigen zu bringen! Das hat dann schon nichts mehr mit Meinungs- und Pressefreiheit zu tun, oder anders gesagt, du kannst deine freie Meinung sagen, solange deine Meinung die meine ist und du brav wie eine Marionette fungierst ohne mich und mein tun zu kritisieren. Leider pass denn auch wieder dieser Spruch »denke ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht« … Diese Entwicklung sieht man aber auch im täglichen Leben, wenn versucht wird, der Friedensbewegung Putin-Nähe zu unterstellen oder sie in die rechte Ecke zu stellen, denn was nicht passt, soll passend gemacht werden oder wird diskreditiert!
    • Leserbrief von Onlineabonnent/in Michael M. aus Berlin (20. Juli 2024 um 22:16 Uhr)
      Richtig, nur: »Leider passt denn auch wieder dieser Spruch« … Das ist kein Spruch, sondern ein Vers.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Joachim S. aus Berlin (19. Juli 2024 um 10:02 Uhr)
    Wie krank ist eine Gesellschaft, die nicht mehr ertragen kann, dass jemand auch wider den Strich denken könnte? Immer aber gehen Denkverbote anderen Verboten und letztendlich dem eigenen Niedergang voran. Denn: Wer das Denken beschränkt, beschränkt auch seine Möglichkeiten, sich entwickeln zu können. Dass der Richter sich auf das damals ausschließlich politische motivierte KPD-Verbot bezog, zeigt, in welch erbärmlichem Zustand sich inzwischen auch die »dritte Gewalt« präsentieren kann.
  • Leserbrief von Peter Gabriel aus Dietzenbach (19. Juli 2024 um 07:09 Uhr)
    jW – Jetzt erst recht! Der Richterspruch hat wieder einmal sehr deutlich gemacht, welche Heidenangst das Kapital vor den wissenschaftlichen Erkenntnissen von Karl Marx hat. Seine Beobachtungen und Schlussfolgerungen aus den gesellschaftlichen Verhältnissen seiner Zeit sind genial und heute so aktuell wie damals. Politische Bildung tut not, deshalb wird die junge Welt weiter unterstützt. Danke, bitte nicht nachlassen.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Rainer Erich Kral aus Potsdam (18. Juli 2024 um 21:54 Uhr)
    Ging der Vorwurf an die Klägerin nicht auch darum, die Existenz einer Klassenjustiz in der BRD zu behaupten? Nun, der Herr Richter hat alle nötigen Klischees bemüht, um diesen Vorwurf mit Tatsachen zu unterfüttern. Das viel gelobte Grundgesetz der BRD ist nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist, denn es wird von einer Politikerkaste nach Gusto in die jeweils gewünschte Richtung verbogen.
  • Leserbrief von Wolfgang frotscher aus Frankfurt (Oder) (18. Juli 2024 um 20:22 Uhr)
    Liebe Freunde, zum Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nur zwei Dinge: 1. Wovor hat man bundesweit Angst, dass nicht einmal ein Prozess zur Sache zugelassen wird? Könnten für den »Verfassungsschmutz« weitere unangenehme Dinge öffentlich werden? 2. Nun erst recht: Als Abonnent habe ich schon länger mit dem Gedanken gespielt; jetzt passiert es: Ich werde Mitglied Eurer Genossenschaft LPG junge Welt eG. Haltet durch und lasst Euch nicht unterkriegen! Viele Grüße Wolfgang Frotscher
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Dieter K. aus Heidelberg (18. Juli 2024 um 20:21 Uhr)
    Es fehlt nur noch, dass jemand, der Aristoteles liest, vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Denn der hat sich a) an die Logik gehalten und b) sich für vernünftige Argumentation stark gemacht und c) ganz andere Verfassungen diskutiert und vorgeschlagen. Ich gebe zu, dass ich sehr mit Aristoteles sympathisiere. Dieter Kaufmann, Heidelberg
  • Leserbrief von N. Schreiber aus München (18. Juli 2024 um 20:03 Uhr)
    War ja klar. Und deshalb ist das ja eben keine (!) Niederlage: Die verheuchelte Verlogenheit des Staates inkl. der eben ganz und gar nicht »gewaltengetrennten« Justiz wurde offengelegt. Das beste, was einer tatsächlich kritischen Zeitung und echtem Journalismus passieren kann. Der so genannte »Verfassungsschutz« hat sich auch selber schön self-owned, indem seine eigentliche Funktion durch eigene Aussagen beweist. Wären diese Kapitalistendienerchens aufrichtig, müssten sie sich in »Kapitalismusschutz« (…) umbenennen und selber auflösen. Nämlich genau wegen krassesten Verstößen gegen diese »freiheitlich demokratische ›Grundordnung‹«. (Welch inkompetente:r Propaganda-Spin-Doktor:in hat diesen Begriff eigentlich erfunden? Im bundesdeutschen Grundgesetz kommt er m. W. n. jedenfalls ja nicht vor, oder?) Jedenfalls von daher Gratulation bis hierhin zu diesem Erfolg! Gut gemacht. Und ohne Berufungsmöglichkeit, deren Ausschluss durch die hanebüchene Begründung offensichtlich ebenfalls rechtswidrig und damit die Einordnung des gesamten, verheuchelten Apparates als Unrechtsregime belegt, statt des propagandistisch ständig wiederholten/in die Köpfe der Unbedarften gehämmerten sogenannte Rechtsstaates, dürfte es ja zumindest theoretisch von nun an schneller gehen, an die oberen Instanzen wie BVG oder EG zu kommen. Um ihnen die faire Chance zu geben, sich ebenfalls selbst und entsprechend der verlogenen Heuchelei zu über- und der Öffentlichkeit vorzuführen.

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