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Aus: Ausgabe vom 23.07.2024, Seite 8 / Ansichten

Seilschaft des Tages: FDP-Klüngel

Von Arnold Schölzel
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Hauptsache, das Parteibuch stimmt: Bettina Stark-Watzinger (Berlin, 17.6.2024)

Nach 16 Jahren CDU-Murks im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) setzt Bettina Stark-Watzinger (FDP) die Bildungskatastrophe mit anderen Leuten – vorzugsweise aus der eigenen Partei – fort. Am Montag berichtete die FAZ, Forscher sähen im BMBF zum Teil eine »Laienspieltruppe« am Werk, weil das FDP-Mitgliedsbuch bei Besetzung von Schlüsselpositionen wichtiger sei als Kompetenz. Das geht in Ordnung, aber der BMBF-Klüngel treibt es offenbar zu arg. Jedenfalls schreibt die FAZ von »Parallelkommunikation« im Ministerium durch Gesprächsrunden nur für FDP-Mitglieder, was zum Teil »Durcheinander« hervorbringe. Dafür herrsche »strenger Korpsgeist«, zum Beispiel beim »wir gegen die ›verwirrten Gestalten‹«, als die der neue Staatssekretär Roland Philippi (FDP) jene mehr als 100 Hochschullehrer bezeichnet hatte, die im Mai einen offenen Brief gegen die polizeiliche Räumung eines Protestcamps gegen den Gazakrieg an der Freien Universität Berlin unterzeichnet hatten. Im BMBF lief eine Prüfung an, ob den Verwirrten Fördermittel gestrichen werden könnten, und die Ministerin zweifelte in Bild, ob die Unterzeichner »auf dem Boden des Grundgesetzes stehen« – sie hat zur Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit ungefähr dasselbe Verhältnis wie Kollegin Faeser zur Pressefreiheit. Als rund 3.300 Dozenten Stark-Watzingers Rücktritt forderten, warf diese Staatssekretärin Sabine Döring (FDP) raus – ein Bauernopfer. Seitdem gilt Rundumverteidigung für die Ministerin.

Die ist nämlich laut FAZ »von der sogenannten Soldateska umgeben« – hohen Exmilitärs mit FDP-Parteibuch. Denen fehle es »offensichtlich an Kontakten in die Wissenschaft und an Fachkenntnissen«. Na und? Stramme Gesinnung reicht für den Ruin von Land und Leuten. Was sich in zwei Weltkriegen bewährt hat, kann in einem »Ampel«-Ministerium nicht falsch sein.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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