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Aus: Ausgabe vom 05.08.2024, Seite 1 / Kapital & Arbeit
Richtlinie zu Industrieemissionen

EU-Novelle zu Schadstoffen in Kraft

Die erneuerte Richtlinie für Industrieemissionen umfasst etwa auch Schweine- und Geflügelzucht
Von David Maiwald
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Große Schweine- und Geflügelmastanlagen haben bis zum Jahr 2030 Zeit, die Regelung umzusetzen

Eine erneuerte Richtlinie für Schadstoffe aus Industrie und Viehzucht ist in Kraft. Die seit Sonntag gültige EU-Richtlinie (Industrial Emissions Directive 2.0) werde zu weniger Emissionen aus Industrieanlagen, aus der Schweine- und Geflügelzucht sowie der Abfallentsorgung führen, hatte die EU-Kommission zuvor mitgeteilt. Betriebe der genannten Bereiche sind nun angehalten, die Emissionsbedingungen mit den »besten verfügbaren Techniken« einzuhalten, hieß es. Bis 2050 soll dadurch der Ausstoß von Stoffen wie Schwefeldioxid, Feinstaub oder Stickoxid »um bis zu 40 Prozent gegenüber dem Stand von 2020« gesenkt werden. Die Richtlinie schaffe erstmals die Möglichkeit, für Gesundheitsschäden wegen »illegaler Umweltverschmutzung« entschädigt zu werden.

Laut Kommission sind rund 30 Prozent der Zuchtbetriebe für Schweine und Geflügel, nämlich »die größten und umweltschädlichsten« von der Regelung betroffen. Die übrigen 70 Prozent, laut Kommission »kleinere und mittlere Betriebe«, sind ausgenommen, ebenso Rinderzuchtbetriebe. Letztere seien zwar »für etwa 50 Prozent aller Methanemissionen und etwa 25 Prozent der gesamten Ammoniakemissionen der EU verantwortlich«. Ein »Bericht mit Lösungen« für den Bereich werde aber erst bis Ende 2026 von der Kommission veröffentlicht. Für Landwirte gilt nun eine Frist bis 2030, um die Regeln umzusetzen.

Erstmals durch die überarbeitete Regelung erfasste Betriebe zur Metallgewinnung und Fertigung von Batterien können bis 2032 warten. Ihnen wird ab 2028 eine Frist von vier Jahren eingeräumt, um die neue Richtlinie umzusetzen. Die EU-Kommission erhofft sich von dem Verfahren neben weniger Luftverschmutzung auch mehr Investitionen in die Bereiche. Bei weniger Verschmutzung wachse die Akzeptanz in der Bevölkerung, was wiederum helfe, »Investitionsrisiken zu senken«.

Schwere Verstöße sollen der EU-Kommission zufolge mit Geldbußen von mindestens drei Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden können. Zuständige nationale Behörden sollten zudem Befugnisse erhalten, um »nicht konforme Anlagen« stillzulegen.

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