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Aus: Ausgabe vom 02.08.2024, Seite 4 / Inland
Staat gegen rechtes Magazin

Vorsichtige Zweifel

Fall Compact: Begründung laut Gericht diskutabel
Von Detlef Georgia Schulze
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Eine Ausgabe des verbotenen rechten Magazins auf dem Rücksitz eines Autos (Stößen, 27.7.2024)

Das vom Bundesinnenministerium (BMI) verfügte Verbot der Compact-Magazin GmbH und der Conspect-Film GmbH, das auch zum Verbot des rechten Magazins Compact geführt hat, wird derzeit vom Bundesverwaltungsgericht überprüft. Die Verwaltungsgerichte, die im Zusammenhang mit dem Verbot Durchsuchungsbeschlüsse erlassen haben, billigten durchweg den Standpunkt des BMI. Allerdings hat, wie sich nun zeigt, zumindest das Verwaltungsgericht Kassel vorsichtige Zweifel erkennen lassen, ob das Verbot am Ende Bestand haben wird.

In dem dort erlassenen Durchsuchungsbeschluss heißt es nämlich: »Ob das beabsichtigte Verbot der ›A.‹ (Compact-Magazin GmbH; D. G. S.) und ihrer Teilorganisation ›B.‹ (Conspect-Film GmbH; D. G. S.) mit den insoweit in Bezug genommenen Darlegungen und publizistischen Auszügen sowie sonstigen Erkenntnissen in einer Weise begründet ist, die als ›gerichtsfest‹ angesehen werden kann und jeden Zweifel am Vorliegen des von dem Bundesministerium des Innern und für Heimat angenommenen Verbotsgrundes ausschließt, mag diskutabel sein, kann aber mit Blick darauf, dass das Gericht im vorliegenden Anordnungsverfahren (…) über eine summarische Plausibilitätskontrolle nicht hinauszugehen hat, letztlich dahinstehen.«

Die anderen vorliegenden Durchsuchungsbeschlüsse verwenden ebenfalls einen weichen Prüfungsmaßstab, verkneifen sich aber Äußerungen dazu, ob das Verbot am Ende Bestand haben wird. Der Beschluss des Kasseler Gerichts scheint rechtskräftig zu sein: Er belehrt über eine zweiwöchige Beschwerdefrist, die abgelaufen ist, ohne dass (nach Auskunft des Gerichts) Beschwerde eingelegt wurde. Dagegen wurde gegen drei Potsdamer Beschlüsse, den Magdeburger, den Gießener und den Dresdener Beschluss Beschwerde eingelegt.

Am Mittwoch abend teilten die Anwälte von Compact am Rande einer AfD-Veranstaltung in Falkensee mit, das Bundesverwaltungsgericht haben dem Bundesinnenministerium eine Frist bis zum Montag gesetzt, um zur Klage gegen das Verbot Stellung zu nehmen.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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