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Aus: Ausgabe vom 08.08.2024, Seite 8 / Ansichten

Antimonopolist des Tages: Elon Musk

Von Arnold Schölzel
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Hand und Fuß ihm Diskurs zu haben reicht ihm nicht: Musk will mehr

Dem reichsten Mann der Welt liegen mehr als 192 Millionen Menschen zu Füßen, pardon, sind seine »Follower« auf X, vormals Twitter. Elon Musk hat die Plattform (229 Millionen Nutzer täglich), die ihm seit Oktober 2022 gehört, zur Kenntlichkeit verändert, zu einer antisozialen Dreckschleuder, die vorzugsweise Faschistisches, Nationalismus, Rassismus und Antihumanismus weltweit rauspustet. Denn Musk tritt für Meinungsfreiheit ein, jedenfalls wenn die Meinung milliardärsfreundlich ist und Pogromstimmung gegen Habenichtse fabriziert. Also entsperrte er kurz nach Übernahme die von Twitter lahmgelegten Konten des Freundes alternativer Wahrheiten Donald Trump, des britischen Faschisten Tommy Robinson, der die von Tories und Labour produzierte Gewaltbereitschaft gegen Migranten im Vereinigten Königreich zu Taten werden lässt, und hilft der AfD: Im Herbst 2023 verbreitete Musk den Aufruf eines seiner deutschen X-Nazikunden zu deren Wahl, um den »europäischen Selbstmord« durch Einwanderung zu stoppen.

Aber der Milliardär will mehr. Musk hat bei einem zuverlässig reaktionären Provinzgericht in Texas eine Antitrustklage gegen ehemalige X-Werbekunden eingereicht, darunter globale Konzerne wie Unilever, Mars und gleich die gesamte Weltinteressenvertretung für Werbetreibende. Denn: Die Monopole haben sich wie Monopole verhalten und boykottieren X, weil sie angeblich nicht Schokoriegel-PR neben Nazislogans plazieren wollen. Kann ja noch kommen, wenn Trump mit Musks Hilfe – laut New York Times will der Tesla-Boss rund 160 Millionen US-Dollar für dessen Wahlkampfkasse eintreiben – wieder im Weißen Haus sitzt. Musk moniert: Die Konzerne haben unlautere Absprachen getroffen.

Er hat recht: Wenn es um seine Kohle geht, muss mit Meinungs- und Kapitalfreiheit Schluss sein. Nur solange er am meisten hat, ist die Welt überschaubar.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

  • Leserbrief von Thomas Schmitt aus Heiligkreuzsteinach (7. August 2024 um 23:47 Uhr)
    Schon lustig, Ihre Tiraden gegen »X«, Herr Schölzel – ist doch die »junge Welt« selbst über »X« erreichbar. :-)

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