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Aus: Ausgabe vom 09.08.2024, Seite 6 / Ausland
Venezuela

González erscheint nicht

Venezuela: Oppositionskandidat ignoriert Gericht
Von Volker Hermsdorf
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Freut sich wie bolle: Edmundo González beim Anblick eines Wahlprotokolls (Caracas, 30.7.2024)

Der venezolanische Oppositionspolitiker Edmundo González hat sich am Mittwoch geweigert, dem Obersten Gerichtshofs Beweise für seinen angeblichen Wahlsieg vorzulegen. Das Gericht hatte alle zehn Kandidaten der Präsidentschaftswahlen vom 28. Juli aufgefordert, bis zum Freitag die in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen vorzulegen, um die Auszählung der Stimmen überprüfen zu können. González hatte behauptet, über 80 Prozent der Wahlunterlagen zu verfügen, die seinen haushohen Wahlerfolg beweisen würden. Nach den Angaben der Nationalen Wahlkommission (CNE) ist er dagegen nur auf 43,18 Prozent der Stimmen gekommen, Amtsinhaber Nicolás Maduro auf 51,95 Prozent.

González, hinter dem die eigentliche Oppositionsführerin María Machado steht, war zuvor als einziger der Kandidaten nicht zu einer ersten Anhörung vor Gericht erschienen. Die erneute Weigerung begründete er damit, dass die Überprüfung keinem in der venezolanischen Gesetzgebung vorgesehenen Ablauf entspreche, eine »Verletzung des ordnungsgemäßen Verfahrens« darstelle und seine persönliche Sicherheit bedrohe. Die Gerichtspräsidentin warf ihm darauf Missachtung des Gerichts vor. Ein Verstoß, der in Venezuela mit bis zu 30 Tagen Gefängnis und Geldstrafe geahndet werden kann. Wie Reuters berichtete, waren »Vertreter von drei Gruppen, die González’ Kandidatur unterstützt haben, bei der Anhörung anwesend«.

Der Sonderberater für internationale Angelegenheiten des brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva, Celso Amorim, kritisierte das Verhalten von González. »Ich habe kein Vertrauen in die Protokolle der Opposition«, sagte er der Zeitung O Globo. Daraufhin bot Machado an, der brasilianischen Regierung die Protokolle vorzulegen. Lulas Berater, der selbst als Beobachter am Wahlprozess teilnahm, hatte unmittelbar nach der Abstimmung die vollständige Veröffentlichung der Protokolle gefordert.

Am Mittwoch kündigte der Generalstaatsanwalt außerdem strafrechtliche Ermittlungen gegen die Betreiber einer Internetseite an, die von der Opposition gesammelte »Wahlergebnisse« veröffentlicht hatte.

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