Hohe Hürden für Migrantinnen
Von Yaro AllisatUm heimischen Unternehmen eine effizientere Ausbeutung zu ermöglichen, setzt die deutsche Regierung zunehmend auf die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen. So wurden allein in den letzten Monaten mit der Einführung der bundesweiten Bezahlkarte, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, den massiven Kürzungen bei der Integration im Bundeshaushalt 2025 und Reformen des Ausländerrechts die Weichen für den Abbau der Grundrechte Geflüchteter und eine Bindung des Aufenthalts an eine Lohnarbeit gestellt. Instrumente wie der »Jobturbo«, den das Jobcenter Anfang des Jahres einführte, verkürzen zudem die Ausbildungszeiten und drängen die Menschen in den Niedriglohnsektor.
Geflüchtete Frauen müssen dabei weiterhin beim Arbeitsmarktzugang größere Hürden nehmen als Männer: Oft leisteten sie Sorge- und Haushaltsarbeit und seien damit faktisch von Maßnahmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, ausgeschlossen, heißt es vom Flüchtlingsrat Niedersachsen auf jW-Anfrage. Der deutsche Arbeitsmarkt unterstütze dabei nach wie vor die klassischen Rollenmodelle.
Das bestätigt auch eine repräsentative Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gemeinsam mit dem Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und dem »Sozio-oekonomischen Panel« (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Mehr als 10.000 Personen, die zwischen 2013 und 2019 – also vor dem Zuzug vieler ukrainischer Geflüchteter – nach Deutschland gekommen sind, wurden darin befragt. Während viele von ihnen noch in den ersten Jahren in Deutschland aktiv am Ausbildungs- und Spracherwerb teilnahmen, sinkt die Zahl der arbeitenden Frauen je nach Haushaltsstand. Bei den 13 Prozent der Frauen, die ohne Partner und Kinder leben, liegt der Anteil der arbeitenden Frauen sechs Jahre oder mehr nach Zuzug bei 43 Prozent, bei denjenigen mit Partnern (30 Prozent) oder Kindern (22 Prozent) und den Alleinerziehenden (16 Prozent) ist er deutlich geringer. Die Zahl bei den Männern liegt dabei deutlich höher, bei um die 70 Prozent. Zwei Drittel der arbeitenden Frauen haben einen höheren Ausbildungsstand und arbeiten als Fachkräfte, Spezialistinnen oder Expertinnen. Der Großteil der Frauen (66 Prozent) arbeitet nur befristet oder ohne Arbeitsvertrag.
Dabei war laut der Umfrage rund die Hälfte der Frauen im Herkunftsland in Lohnarbeit. Ein großes Problem, so der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., ist in Deutschland die mangelnde Anerkennung der mitgebrachten Qualifikationen. Diese würden bei den Frauen seltener berücksichtigt. »Die Beratung und Orientierung seitens der Arbeitsverwaltung ist jedoch nicht selten phantasielos und ist nicht in der Lage, mit den Frauen gute Alternativen zu entwickeln«, heißt es vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. Hinzu kommen rassistische Diskriminierung und der unsichere Aufenthaltsstatus, der »die Teilhabe an der Gesellschaft erschwert und meist mit Unsicherheit, Isolation und Ängsten bis hin zu psychischen Erkrankungen verbunden ist«, so der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. Problematisch ist dabei, dass Sicherung des Lebensunterhalts immer mehr zur Voraussetzung für bestimmte Aufenthaltstitel wird.
Laut den Flüchtlingsräten sind vor allem Aufklärung und Beratung sowie Angebote zur Kinderbetreuung wichtig. Erstere bieten unter anderem auch die Flüchtlingsräte selbst an. Das Projekt »Empowerment, Digitalisierung und Arbeitsmarktintegration für Migrantinnen« (EDA) des Sächsischen Flüchtlingsrats legt den Fokus dabei auf sogenannte Hilfe zur Selbsthilfe. »Ich erinnere mich, dass zu Beginn unseres Projekts eine unserer Teilnehmerinnen zu mir kam, mich plötzlich umarmte und mir sagte: ›Ich bin sehr glücklich, dass ich jetzt selbst etwas am Computer machen kann und dass ich zum ersten Mal in meinem Leben einen Computer benutze.‹ In dem Moment habe ich mir selbst versprochen, mich in Zukunft noch mehr für solche Frauen zu engagieren«, so EDA-Mitarbeiterin Sadaf Janbaz aus Chemnitz.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!