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Aus: Ausgabe vom 10.08.2024, Seite 8 / Ansichten

Kulturkämpferin des Tages: Heilbronner CDU

Von Felix Bartels
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Unser Schorf soll Döner werden. Wenigstens darauf hätte die Heilbronner CDU es bringen können, vorausgesetzt, Willy Astor wäre als Brain engagiert. Man blieb beim »Unser Dorf soll schöner werden«, der ranzigen Umkleidung ranzigerer Ressentiments.

Christoph Troßbach heißt der Stadtrat, der eine Diskussion um die Obergrenze »für bestimmte Läden« in der Innenstadt angestoßen hat: »Es tut mir weh, dass das Angebot immer einseitiger wird.« Sagt er und meint: »Dönerläden, Barbershops, Nagelstudios«. Rasch noch schiebt er ein leicht zu überhörendes »oder Handyläden« nach, verstanden wird er dennoch von denen, die den teutonischen Stadtkern bedroht wähnen. Im Namen kultureller Vielfalt gegen kulturelle Vielfalt. Auch in Baden-Württemberg darf man rechte Gedanken nicht den Rechten überlassen, politischer Kampf wird Kulturkampf.

Dabei wäre das Thema durchaus frei von Mief abzuhandeln. In den kleinen Städten – bezirksabhängig auch in den mittleren – macht Überdispersion den Alltag beschwerlich. In den zumeist »Hauptstraße« getauften Hauptstraßen reihen sich nicht bloß die Dönerläden, auch Schuhgeschäft liegt an Schuhgeschäft, während anderes fehlt. Kaufland schließt eine Filiale, um die größere weiter weg zu stärken. Ungeplant entstehen reine Wohngebiete, Kapitalismus ist Weltklasse im Auftürmen und Kreisklasse im Verteilen. Was sinnvoll scheint für den Konzern, erweist sich als enervierend für die Menschen. Ohne Auto kommt man kaum zurecht in der Kleinstadt.

Immerhin dem Ruf der CDU nach einer Art Planwirtschaft wäre durchaus zuzustimmen. Idealerweise auf Basis vergesellschafteter Produktion, die ungleiche Verteilung zwischen ihren Zweigen besser ausgleichen kann. Wer das zu radikal findet, mag sich mit dem Gedanken staatlicher Subvention begnügen. Das eingesparte Geld für Willy Astor könnte hier eingesetzt werden.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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