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Aus: Ausgabe vom 16.08.2024, Seite 16 / Sport
Beim Fananwalt

Schnüffelei

Von René Lau
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Schon oft war der immer größer werdende Repressionsapparat des Staates hier Thema. Gerade die vergangene Saison von der Bundes- bis zur Regionalliga und die zurückliegende Europameisterschaft lassen jeden Fußballfan aufhorchen, wenn in Wahlkampfzeiten wie jetzt wieder irgendein Sicherheitsfanatiker, Innenminister oder Polizeigewerkschafter die nächste Sicherheitskeule aus dem Hut zaubert. Oft genug ist es so, dass dabei das große Ganze als Grund angegeben wird. Klar, wer will nicht eine wirksame Terrorismusbekämpfung. Die wird allerdings stets – als Totschlagargument – angeführt. Und so wundert es nicht, dass dies auch bei der neuesten Idee der Bundesinnenministerin wieder der Fall ist.

Nancy Faeser kam mit ihrem Ministerium auf die Idee, das BKA-Gesetz entscheidend zu ändern. Danach soll es dem BKA künftig erlaubt sein, Wohnungen heimlich zu betreten und zu durchsuchen. Da dreht sich dem Strafverteidiger der Magen um. Denn bisher gibt es nur die offene Hausdurchsuchung mit Durchsuchungsbeschluss, Zeugen und Beschlagnahmeprotokoll. Und das auch aus gutem Grund. Rechtsstaat nennt man so etwas.

Offensichtlich will die sozialdemokratische Innenministerin alle Hard­liner überbieten, die vor ihr auf diesem Posten saßen. Und eins klar: Ist die Tür zur Einschränkung von Rechten erst einmal geöffnet, wird sie sich nie wieder schließen.

Im Gegenteil, es wird immer mehr Einschränkungen geben, die dann auch Gebiete außerhalb der Terrorbekämpfung betreffen werden. Die vergangenen Jahre haben dies am Beispiel der sogenannten kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung gezeigt. Gerade wird im großen Stil versucht, die entsprechenden Regelungen auf Fußballfans und Demonstranten auszuweiten. Und da der Fußballfan ohnehin die Inkarnation alles Bösen ist, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die sogenannten szenekundigen Beamten nach weiteren Befugnissen schielen.

Was wäre es für eine Freude für Schnüffelnasen, sich ganz rechtmäßig ohne Wissen des Fans einmal in dessen Wohnung umsehen zu dürfen!

Nein, Frau Faeser, es muss endlich Schluss sein, mit der weiteren Einschränkung von Grundrechten und Beschuldigtenrechten. Rechtsstaat bedeutet nicht, immer mehr Rechte einzuschränken und Gesetze zu verschärfen, sondern, im Gegenteil, Schutz des Bürgers vor Übergriffen und Rechtsverletzungen.

»Sport frei!« vom Fananwalt..

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