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Aus: Ausgabe vom 17.08.2024, Seite 1 / Inland
Haushaltseinigung

Ampelkoalition verkleinert Finanzloch

Regierung einigt sich auf Haushalt 2025. Unterm Strich bleibt Milliardenlücke
Von David Maiwald
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Trotzdem unsozial: Aus dem Finanzloch von 17 Milliarden Euro sind nun zwölf Milliarden geworden

Eine »Umgehung findet nicht statt«. Die Ampelkoalition hat am Freitag eine Einigung zum Bundeshaushalt 2025 erzielt. Man hält sich auch weiter eisern an die »Schuldenbremse«, geht aus einer am Nachmittag veröffentlichten Erklärung hervor. Möglichkeiten zur Finanzierung von Investitionen seien nun abschließend durch Wirtschafts- und Finanzministerium sowie Kanzleramt geklärt, heißt es darin.

Die ausgegebene Zielmarke einer Lücke von »nur noch« neun Milliarden Euro erreichte die Regierung nicht. Die Einigung beinhaltet einen offenen Betrag von insgesamt zwölf Milliarden Euro. Die gesetzte Frist, den Entwurf am Freitag an Bundestag und Bundesrat weiterzugeben, hielten die Ampelspitzen aber ein. Im Kabinettsentwurf von Mitte Juli hatten die Außenstände noch bei 17 Milliarden Euro gelegen.

Die Finanzierungslücke wird Globale Minderausgabe oder »Bodensatz-GMA« genannt. Das bedeutet, die Regierung hofft, offene Posten mit nicht abgerufenen Mitteln im kommenden Jahr doch noch finanzieren zu können. Nach einer Prüfung durch das Finanzministerium war der letzte Entwurf vordergründig an Darlehensplänen, etwa für die Deutsche Bahn oder die bundeseigene Autobahn GmbH, im Grunde aber an der »Schuldenbremse« gescheitert.

Das soll nun besser werden. Die Deutsche Bahn soll anstelle der ursprünglich geplanten Zuschüsse eine Eigenkapitalerhöhung von 4,5 Milliarden Euro erhalten. Die geplanten Sanierungspläne soll das abdecken. 300 Millionen Euro kommen vom verstaatlichten Energiekonzern Uniper, außerdem sollen 200 Millionen Euro aus einer verringerten Vorsorge für ausfallende Steuereinnahmen beim EU-Energiekrisenbeitrag auf der Habenseite verbucht werden. Die Darlehen an die Autobahn GmbH seien einem Gutachten zufolge mit Einhaltung der »Schuldenbremse« möglich.

Der Bundestag soll im September über den neuen Entwurf beraten. Trotz allem Koalitionstheater tritt dann wohl wieder hervor, was die Finanzplanung der Ampelregierung bedeutet: Abschottung, Sozialkürzung und Aufrüstung. Die Kosten tragen Beschäftigte, Erwerbslose und Rentner.

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  • Leserbrief von Frank Lukaszewski aus Oberhausen (18. August 2024 um 14:02 Uhr)
    Auch in der jW wurde mehrfach über Finanzierungslücken im Bundeshaushalt des Staates BRD berichtet. Nicht alleine bezüglich der Renten- und Sozialversicherungen, die auf Steuergelder aus Berlin angewiesen sind, gäbe es systemimmanente Ansätze, genannte defizitäre Lage zumindest ein wenig zu verbessern: a) Gutverdienende Angestellte, welche über die Beitragsbemessungsgrenze von 5175 Euro je Monat »verdienen«, werden, über besagten Betrag hinaus, bevorzugt behandelt. Jeder Cent, den sie mehr erhalten, ist von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit. Je mehr man also verdient, desto geringer ist der prozentuale Anteil des Einkommens an genannten Sozialversicherungen. Bei Einkommen über 7550 Euro gilt jenes Besserverdienendenprivileg gleichermaßen für die Arbeitslosen- sowie Rentenversicherung. Sind Beitragsbemessungsgrenzen nicht Ungleichbehandlungsregelungen? Kritik an diese Bevorzugungsichtlinien für Spitzeneinkommen wird weder von Die Linke noch vom BSW prominent kommuniziert. Warum eigentlich? b) Weshalb werden nicht alle Erwerbstätigen, also beispielsweise auch Beamte, Selbständige, Anwälte oder Politiker, in ein einheitliches Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung integriert? Dies würde den Staatshaushalt, seriösen Berechnungen nach, letztendlich ebenfalls entlasten. Die bestehenden Regelungen müssen eigentlich als (sozialpolitischer) Skandal öffentlich thematisiert werden.