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Aus: Ausgabe vom 22.08.2024, Seite 8 / Abgeschrieben

Linke-Politiker besuchen Maja T. im ungarischen Knast

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Am Mittwoch besuchten der Linke-Kovorsitzende Martin Schirdewan
und die Linke-Bundestagsabgeordnete Martina Renner die seit dem 28. Juni in
Budapest inhaftierte deutsche Maja T. In einer Pressemitteilung erklärte Schirdewan:

Die Haftbedingungen von Maja T. sind erschreckend. Niemand hat so eine Behandlung verdient. Maja T. wird rund um die Uhr videoüberwacht, jeglicher Kontakt zu Mithäftlingen ist untersagt. Die hygienische Situation ist unwürdig und birgt medizinische Risiken. So berichtet Maja T. von Schädlings- und Insektenbefall. Die Bundesregierung muss der Forderung des Bundesverfassungsgerichts folgen und schnellstmöglich eine Rücküberstellung von Maja T. in die Bundesrepublik Deutschland erwirken. Die Behandlung von Maja T. widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Es ist eine Schande, dass Maja T. in einer Nacht und Nebelaktion in diese Zustände ausgeliefert wurde.

Renner erklärte: Anlass unseres heutigen Besuchs ist es auch, darauf hinzuweisen, dass Maja T. in Ungarn ein Verfahren droht, welches rechtsstaatlichen Standards eines demokratischen Rechtsstaates nicht entspricht. Die Strafandrohung ist absolut unverhältnismäßig und zeigt, dass ein politischer Prozess zu erwarten ist. Indiz hierfür ist auch die Behinderung der deutschen Verteidiger von Maja T., denen bis heute sogar das Besuchsrecht verweigert wird. Zudem wurde Maja schon bei der Auslieferung menschenunwürdig behandelt, mehrfach gefesselt und teilweise sogar mit Sack über dem Kopf von schwerbewaffneten Polizisten mit gezogenen Waffen bedroht, obwohl von Maja keinerlei Gewalt ausging. Offenbar ging es rechten Kräften in der Bundesanwaltschaft und Polizei in Deutschland nur darum, gezielt das Bundesverfassungsgericht auszutricksen und ein Exempel zu statuieren, um Antifaschisten einzuschüchtern. Dieser Skandal muss dringend aufgeklärt werden.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) nahm am Mittwoch in einer Pressemitteilung zu den Plänen des Innenministeriums Stellung für erweiterte Befugnisse des BKA Stellung:

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll heimlich in Wohnungen eindringen dürfen, um Spionagesoftware auf Computern und Smartphones zu installieren. Zudem soll das BKA das gesamte Internet zum Abgleich von Gesichtern einzelner Bürgerinnen und Bürger durchforsten dürfen. Sensible polizeiliche Datenbestände sollen zentral zusammengeführt werden, um sie mit künstlicher Intelligenz zu analysieren. »Wenn Bürgerinnen und Bürger nicht mehr sicher sein können, ob der Staat vielleicht hinter ihrem Rücken in ihre Wohnung eingedrungen ist, um IT-Geräte zu infiltrieren, gerät der Rechtsstaat in seinen Grundfesten ins Wanken«, mahnt Rechtsanwältin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV. (…) In den letzten Jahren wurden die Befugnisse von Bundes- und Landespolizeien kontinuierlich ausgeweitet. Die Koalition hatte sich daher zu Recht dem Anliegen verschrieben, diese Entwicklung und die damit einhergehenden weitreichenden Eingriffe in die Freiheitsrechte fundiert zu evaluieren und verfassungsrechtlich Maß zu halten, indem eine Überwachungsgesamtrechnung aufgestellt und eine sogenannte Freiheitskommission eingesetzt wird. Diesen Zielen fühlt sich das Innenministerium offenbar nicht mehr verpflichtet, denn der nun bekanntgewordene Entwurf weist in eine ganz andere Richtung.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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