Out
Von Kai PohlDer Hund bleibt draußen,
die Straße bleibt draußen,
die Nacht bleibt draußen,
der Regen bleibt draußen,
Indien bleibt draußen,
die Sumpflilie bleibt draußen,
die Steine bleiben draußen,
der Mond bleibt draußen,
die Angst bleibt draußen,
das Gras bleibt draußen,
die Vögel bleiben draußen,
die Wolken bleiben draußen,
die UFOs bleiben draußen,
der Wasserturm bleibt draußen,
der wilde Hafer bleibt draußen,
der Regen bleibt draußen,
in der schwülen verbrauchten Luft.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Feuilleton
-
Der jüngste Tag ist verschoben
vom 31.08.2024 -
Nicht einmal für Geld
vom 31.08.2024 -
Die Welt am Eingang der Pubertät
vom 31.08.2024 -
Acid oder Ozean
vom 31.08.2024 -
Nachschlag: Man bleibt unter sich
vom 31.08.2024 -
Vorschlag
vom 31.08.2024 -
Veranstaltungen
vom 31.08.2024