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Aus: Ausgabe vom 03.09.2024, Seite 5 / Inland
Wohnungsmarkt

Mehr Eigenbedarfskündigungen

Höhere Forderungen durch Neuvermietung möglich. Hamburger Mieterverein meldet Alarm
Von Susanne Knütter
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»Eigenbedarfskündigungen« dienten auch als Instrument, sollten Mieter ihre Rechte wahrnehmen und unbequem werden, warnt der Hamburger Mieterverein

Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen steigt. Für den Hamburger Wohnungsmarkt meldete am Montag der Mieterverein 100 Fälle in den vergangenen drei Jahren. Das gehe aus den Daten der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes (DMB) hervor. Aber der Mieterverein geht davon aus, dass mindestens doppelt so viele Verfahren in Hamburg vor Gericht lagen, die nicht von der Rechtsschutzversicherung des DMB betreut wurden.

»In Hamburg haben wir einen sehr angespannten Wohnungsmarkt, eine historisch niedrige Leerstandsquote, wenig Fluktuation mit den typischen Folgen (Lock-in-Effekt)«, sagte Marielle Eifler, stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg laut dpa-Meldung am Montag. »Es liegt dann die Vermutung nahe, dass hier Wohnraum frei gemacht werden soll, um diesen dann am Markt möglichst gewinnbringend weiterzuvermieten.« Eigenbedarfskündigungen dienten aber auch als Instrument »für den Fall, dass Mieter ihre Rechte wahrnehmen und dadurch unbequem werden«.

Für Mieter wird es unter Umständen schwer, den Gerichtsweg zu bestreiten. Die Rechtsschutzversicherung des DMB berichte von vielen Verfahren, die zum Nachteil der Mieterseite ausgegangen seien, weil sich die Behauptung, der Eigenbedarf sei vorgetäuscht gewesen, nicht zur Überzeugung des Gerichts beweisen ließ. »Daher ist es immer gut, sich vor einem gerichtlichen Verfahren Rechtsrat einzuholen und möglichst eine einvernehmliche Lösung mit der Vermieterseite zu finden, ohne vor Gericht gehen zu müssen«, meinte die Expertin.

Bundesweit ist Eigenbedarf laut DMB der häufigste Kündigungsgrund. Er schätzt, dass 80.000 Mieter im Jahr davon betroffen sind. Nur ein Bruchteil davon landet vor Gericht. Im Jahr 2022 und 2023 standen Eigenbedarfsstreitigkeiten an fünfter Stelle der Prozessstatistik der Rechtsschutzversicherung des DMB. 2022 ging es bei 8,4 Prozent aller Mietrechtsprozesse um Eigenbedarf. Das waren 15.340 Eigenbedarfskündigungen. Der Wert ein Jahr später war mit 7,6 Prozent ähnlich hoch. Die Zahl der Mietrechtsprozesse insgesamt sinkt laut DMB seit 1996 (351.511 Verfahren) kontinuierlich.

Auch in Berlin ist die Zahl der Kündigungen aus Eigenbedarf in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Ein Grund könnte die zehnjährige Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen sein, die im Falle der Mietwohnungen, die in einer Welle Anfang der 2010er Jahre in der Hauptstadt in Eigentum umgewandelt wurden, nun ausläuft.

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