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Aus: Ausgabe vom 03.09.2024, Seite 8 / Ansichten

Panikmacher des Tages: Innenministerium Bayern

Von Felix Bartels
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In Bayern ist die unheile Welt noch in Ordnung

Im Freistaat wird Franz Josef noch gelebt. Rechts von der CSU nämlich darf es keine demokratisch legitimierte Kraft geben. Der Söder heizte dem Seehofer im Wahlkampf 2017 ein. Rechts fischen, andernfalls geht der Selling Point verloren. Jetzt hat das CSU-bestimmte Innenministerium von Bayern nachgelegt.

Auf dem X-Account der Behörde lässt sich seit Montag ein Video besichtigen, das unter dem Hashtag #EsGehtSchnellerAlsDuDenkst von der Gefahr für deutsche Frauen erzählt, in die Fänge salafistischer Ehemänner zu geraten. Dämonisch reißt der Mann mit Bart und Gebetskappe den Mund auf, mit dem Lachen eines Teufels und abstehenden Zähnen, die arme Jungfrau verschwindet im Schlund des Monsters. Dem Sound eines Snuff-Videos wurde passende Bildsprache zur Seite gestellt: Stop-Motion-Kino, wie man es aus dem Iran kennt, der Duktus scheint direkt dem Stürmer entnommen.

So naiv die Vorstellung, mit einem solchen Video Frauen vor der Unfreiheit des salafistischen Milieus zu retten, so deutlich der eigentliche Adressat. Die Angst vor einer Islamisierung des Abendlandes wird hier gezielt befeuert. Bei deutschen Männern, die sich »ihrer« Frauen beraubt sehen, ohne zu merken, wie sehr sie darin eben das reproduzieren, wogegen zu sein sie vorgeben.

Kaum einer kennt einen Salafisten persönlich, Kontakt hat man vielmehr mit der großen Zahl muslimischer Mitbürger, die auch nichts anderes wollen, als einfach durch den Monat zu kommen. Angst und folglich Hass von der einen auf die andere Gruppe zu übertragen ist die Mission dieses Films. Gerade mal 10.500 Salafisten leben in Deutschland, also 0,0125 Prozent der Gesamtbevölkerung. Zu Beginn von »After Earth« sagt Will Smith: Denk dran, Junge, die Angst ist nicht real, real ist die Gefahr. Exakt so verhält es sich mit der Propaganda des bayerischen Innenministeriums, nur halt umgekehrt.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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