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Aus: Ausgabe vom 04.09.2024, Seite 1 / Inland
Rondenbarg-Prozess

Kollektive Bestrafung

G20 Hamburg: Urteil im Rondenbarg-Prozess. Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt
Von Kristian Stemmler
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Demonstration zum Rondenbarg-Prozess gegen G20-Aktivisten (Hamburg, 20.1.2024)

Dieses Urteil ist ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit: Gut sieben Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Landgericht der Hansestadt im »Rondenbarg-Prozess« am Dienstag nach 24 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen. Wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wurden die Angeklagten – eine Erzieherin und ein Student – zu Geldstrafen in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Für die Erzieherin sind dies insgesamt 3.600 Euro, für den Studenten 1.350 Euro. Mit ihrer Beteiligung an einer Demonstration mit rund 200 Teilnehmern an der Straße Rondenbarg am 7. Juli 2017 hätten sie sich des Landfriedensbruchs und der Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung sowie zu Angriffen auf Polizeibeamte schuldig gemacht, so das Gericht.

Von überregionaler Bedeutung ist das Urteil, weil es den Gipfelgegnern keine eigenhändig begangenen Straftaten vorwirft, sondern ihnen auf Grundlage eines viel kritisierten Konstruktes die Straftaten zurechnet, die aus dem Demonstrationszug heraus begangen wurden. Unter anderem waren Verkehrsschilder und eine Bushaltestelle beschädigt worden. In Richtung der Bundespolizei-Einheit »Blumberg«, die den Aufzug brutal zerschlug, wurden Steine geworfen.

Die Demonstration sei auf eine gewaltsame Eskalation angelegt gewesen, so die Gerichtskammer. Die Angeklagten seien wie die anderen Demonstranten schwarz gekleidet gewesen und hätten »Gewalttätern« unter den Teilnehmern so »ihre Solidarität« gezeigt. Zudem hätten sie diesen durch ihre Uniformität ermöglicht, in der Gruppe unterzutauchen. Tatsächlich hatten sich die Demonstranten schwarz gekleidet, weil der Aufzug einer von mehreren sogenannten Fingern war, in diesem Fall der »schwarze Finger«.

Scharfe Kritik am Urteil übte die Rote Hilfe. Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand sprach von einem »weiteren Tiefpunkt in der Kriminalisierung von Protesten« und einem »beispiellosen Angriff auf die Demonstrationsfreiheit«. Das Urteil sei »ein klarer Versuch, ein Exempel zu statuieren und die linke Bewegung zu spalten«. Die Verfahren gegen weitere 86 Rondenbarg-Demonstranten seien sofort einzustellen.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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