Hungerstreik beendet
Von Henning von StoltzenbergDer seit Mitte März in Hungerstreik befindliche politische Gefangene Haydar Demiray hat sich mit seiner Forderung durchgesetzt, im Gefängnis seine zivile Alltagskleidung tragen zu dürfen. Nach einem längeren juristischen Tauziehen zwischen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Düsseldorf und seinem Verteidiger Yener Sözen war Demiray zuerst nach Dortmund verlegt worden, angeblich mit der Zusicherung, dass ihm dort seine Kleidung ausgehändigt würde. Als dies nicht erfolgte, nahm der Aktivist nach einer mehrtägigen Unterbrechung seinen Protest wieder auf. Im Zuge der Verschlechterung seines Gesundheitszustandes wurde Demiray schließlich in das Justizvollzugskrankenhaus (JVK) Fröndenberg verlegt. Eine jW-Anfrage zum Wohlergehen des stark abgemagerten Gefangenen wurde von der dortigen Pressestelle mit Verweis auf den Datenschutz nicht konkret beantwortet.
Angehörige und Unterstützer Demirays bauten ein Protestzelt vor dem JVK auf und hielten eine Dauermahnwache ab, um seinen Forderungen öffentlich Ausdruck zu verleihen. Von seiten der Justiz hieß es über viele Wochen, dass die Aushändigung seiner Kleidung nicht möglich sei. Nun scheint sich der hartnäckige Widerstand wohl ausgezahlt zu haben. Sözen vermutet, dass sich bei einem Treffen im Justizministerium darauf geeinigt wurde, auf die Forderung Demirays einzugehen, erklärte der Rechtsanwalt gegenüber junge Welt. Am vergangenen Donnerstag sei nach mehrfacher Nachfrage eine schriftliche Bestätigung der Kleidungsaushändigung von seiten des JVK erfolgt.
Daraufhin beendete der wegen Mitgliedschaft in der verbotenen türkischen Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilte Hungerstreikende seinen Protest und durfte Besuch empfangen. Das Tragen der eigenen Kleidung innerhalb der Anstalt kann laut Strafvollzugsgesetz NRW Paragraf 15 gestattet werden, soweit die Gefangenen für Reinigung, Instandhaltung und regelmäßigen Wechsel auf eigene Kosten sorgen.
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