75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Gegründet 1947 Donnerstag, 19. September 2024, Nr. 219
Die junge Welt wird von 2939 GenossInnen herausgegeben
75 Ausgaben junge Welt für 75 € 75 Ausgaben junge Welt für 75 €
75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Aus: Ausgabe vom 03.09.2024, Seite 4 / Inland
Politische Gefangene

Hungerstreik beendet

Politischer Gefangener bekommt eigene Kleidung
Von Henning von Stoltzenberg
imago0093610530h.jpg
Blick aus einem vergitterten Fenster des Justizvollzugskrankenhauses NRW (Fröndenberg, 19.2.2019)

Der seit Mitte März in Hungerstreik befindliche politische Gefangene Haydar Demiray hat sich mit seiner Forderung durchgesetzt, im Gefängnis seine zivile Alltagskleidung tragen zu dürfen. Nach einem längeren juristischen Tauziehen zwischen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Düsseldorf und seinem Verteidiger Yener Sözen war Demiray zuerst nach Dortmund verlegt worden, angeblich mit der Zusicherung, dass ihm dort seine Kleidung ausgehändigt würde. Als dies nicht erfolgte, nahm der Aktivist nach einer mehrtägigen Unterbrechung seinen Protest wieder auf. Im Zuge der Verschlechterung seines Gesundheitszustandes wurde Demiray schließlich in das Justizvollzugskrankenhaus (JVK) Fröndenberg verlegt. Eine jW-Anfrage zum Wohlergehen des stark abgemagerten Gefangenen wurde von der dortigen Pressestelle mit Verweis auf den Datenschutz nicht konkret beantwortet.

Angehörige und Unterstützer Demirays bauten ein Protestzelt vor dem JVK auf und hielten eine Dauermahnwache ab, um seinen Forderungen öffentlich Ausdruck zu verleihen. Von seiten der Justiz hieß es über viele Wochen, dass die Aushändigung seiner Kleidung nicht möglich sei. Nun scheint sich der hartnäckige Widerstand wohl ausgezahlt zu haben. Sözen vermutet, dass sich bei einem Treffen im Justizministerium darauf geeinigt wurde, auf die Forderung Demirays einzugehen, erklärte der Rechtsanwalt gegenüber junge Welt. Am vergangenen Donnerstag sei nach mehrfacher Nachfrage eine schriftliche Bestätigung der Kleidungsaushändigung von seiten des JVK erfolgt.

Daraufhin beendete der wegen Mitgliedschaft in der verbotenen türkischen Organisation DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilte Hungerstreikende seinen Protest und durfte Besuch empfangen. Das Tragen der eigenen Kleidung innerhalb der Anstalt kann laut Strafvollzugsgesetz NRW Paragraf 15 gestattet werden, soweit die Gefangenen für Reinigung, Instandhaltung und regelmäßigen Wechsel auf eigene Kosten sorgen.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!