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Aus: Ausgabe vom 10.09.2024, Seite 8 / Ansichten

Realpolitiker des Tages: Robert Habeck

Von Felix Bartels
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Vermieterschreck mit Drohgebärde

Wenn er auch sonst nichts kann, scheitern kann er. Im Sommer 2022 tüftelte ein Kreativteam im Auftrag des Ministers Habeck eine gesetzliche Bestimmung aus. Ziel war offensichtlich, das längste Wort deutscher Sprache zu bilden: Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung. Mit seinen 58 Buchstaben aber scheiterte es deutlich an der guinessbeglaubigten Bestmarke von 79, die vom ebenfalls administrationserdachten »Donaudampfschiffahrtselektrizitätenhauptbetriebswerkbauunterbeamtengesellschaft« gehalten wird. Unverständlich, bedenkt man, dass die deutsche Sprache es einem leichtmacht. Komposita lassen sich beliebig verlängern, man reiht einfach immer ein Wort ans nächste. Genau so wie der Robert seine Niederlagen.

Und in der Sache ist er natürlich ebenfalls gescheitert. Hinter der Buchstabenschwemme, die mit »EnSimiMaV« abgekürzt wird (versuch das mal auszusprechen, Alter), verbirgt sich eine gesetzliche Verpflichtung für Eigentümer von Mehrparteienwohnhäusern zum hydraulischen Abgleich ihrer Gasheizungen. Gute Sache das, denn es geht darum, den Wasserdruck der einzelnen Heizungen so einzustellen, dass die Wärme im Haus möglichst gleichmäßig verteilt wird, was sich günstig auf den Verbrauch auswirkt. Die Verordnung trat vor zwei Jahren in Kraft und läuft am 30. September aus. Umgesetzt wurde sie in lediglich 17,7 Prozent der großen Wohnhäuser des Landes.

1.000 Euro pro Wohnung kostet der Abgleich, die Kosten durften nicht auf die Mieter umgelegt werden, und an weniger Verbrauch verdient kein Vermieter, da er sich die Energiekosten ohnehin vom Mieter zurückholt. Kein Anreiz, keine Not, so tut er nichts. Das Ministerium indes glaubte an das Gute im Vermieter und hat auf die Erhebung eines Bußgelds verzichtet. »Es ging um die Idee, und die war phantastisch«, wird Habeck gewiss in seinen Memoiren schreiben.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Fjerritslev (9. September 2024 um 20:47 Uhr)
    Frage 1: Zeigt Herr Habeck auf die Siemens-Wurfverdrahtung seines Hauses? Beim Anblick dieses Bildes dreht es dem Elektriker den Magen um. Frage 2: In wievielen der 82,3 Prozent der nicht abgeglichenen Wohnhäuser war gar kein hydraulischer Abgleich nötig? (Abgeglichen wird übrigens der Kreislauf des Heizmediums, nicht der »Gasheizung«. Zweck der Übung ist die Senkung der Vorlauftemperatur im Heizkessel mit entsprechender Wirkung auf den Brennstoffverbrauch.) Anregung 1: Wenn’s gluckert und rauscht: Heizkörper entlüften. Wenn es dann immer noch rauscht: Durchflussgeschwindigkeit zu hoch, hydraulischer Abgleich! Anregung 2: Überprüfen, ob der Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe möglich ist. Da kann man viiieeel Strom sparen. Wenn die auch noch lastabhängig regelbar ist: Umso besser. Nebenbei: »Das BMWK fördert diese Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 15 Prozent.« (https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/heizungsoptimierung.html). Die Zeit rennt!

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