Ungleiche Sozialabgaben
Von Susanne KnütterVon »Tagesschau« bis Spiegel – überall war die gute Nachricht zu lesen. Die »Sozialabgaben für Gutverdiener sollen im nächsten Jahr stark steigen«. Nach einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen die turnusgemäß steigenden Beitragsbemessungsgrenzen nämlich vergleichsweise stark angehoben werden. Demnach sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge fällig werden, bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro. Aktuell liegt der Wert im Westen bei 7.550 Euro und im Osten 7.450 Euro im Monat. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge – auf das darüber liegende Einkommen werden keine Beiträge fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.512,50 Euro steigen. Aktuell müssen Gutverdiener Beiträge auf das Einkommen bis 5.175 Euro im Monat bezahlen. Nach Angaben einer Sprecherin ist der Entwurf innerhalb der Regierung in die Ressortabstimmung gegangen.
Allerdings, das Grundproblem bleibt. Die Beitragsbemessungsgrenzen definieren Gehaltsobergrenzen. Wer ein höheres Gehalt bezieht, zahlt prozentual niedrigere Beiträge, weil nicht das gesamte Gehalt zur Berechnung der individuellen Beitragshöhe herangezogen wird. Um die Beitragslast ein kleines bisschen besser zu verteilen, wird diese Obergrenze jährlich angepasst. Maßstab ist die Lohnentwicklung.
Und die war dem Ministerium zufolge mit »deutschlandweit 6,44 Prozent« im letzten Jahr besonders gut. Mit der höheren Beitragsbemessungsgrenze soll nun gewährleistet werden, »dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen«, wie Bild am Wochenende einen Ministeriumssprecher zitierte.
Trotzdem. Die Ungleichheit bleibt. Darauf wies der Sozialverband VdK am Montag hin. Die angekündigte Erhöhung gehe »noch nicht weit genug«, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Der VdK fordert einerseits eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf die Werte der Rentenversicherung. »Dies hätte nach der geplanten Anhebung eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für alle Sozialversicherungen von 8.050 Euro zur Folge.«
Andererseits, und mit dieser Forderung ist der VdK nicht allein, sollten alle Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen werden. »Für den VdK ist es unverständlich, dass Einkommen aus Vermietungen und Vermögen bisher nicht berücksichtigt werden.« Das »benachteiligt den arbeitenden Teil der Bevölkerung und bevorteilt Reiche und Superreiche.« Diese Gruppe leiste »noch nicht ihren gerechten Anteil an der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung«.
Das ist um so brisanter vor dem Hintergrund steigender Krankenkassenbeiträge. Nach einer Erhöhung der Zusatzbeiträge um 0,75 Prozent, wie derzeit angedacht, würden die Beiträge 2025 auf 17,05 Prozent klettern. Die Hälfte davon geht vom Bruttoeinkommen ab. »So lange Spitzeneinkommen sowie Einkommen aus Vermögen und Vermietung bei der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung nicht herangezogen werden, können wir nicht akzeptieren, wenn die durchschnittlichen Beitragssätze für alle erhöht werden«, erklärte Bentele weiter.
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