Red Quarter
Von Florian GüntherDas Zimmer war
schmal und
draußen regnete
es. Sie holte ein
Handtuch,
trocknete mir die
Haare ab, und
als ich in
derselben Nacht
noch zu einer
anderen ging,
kam ich mir vor,
wie ein Verräter.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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