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Aus: Ausgabe vom 01.10.2024, Seite 8 / Ansichten

DDR-»Opfer«-Erfinderin des Tages: Evelyn Zupke

Von Arnold Schölzel
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»SED-Opferbeauftragte« Evelyn Zupke (r.) neben Michael Windfuhr, Vorstand des Deutschen Instituts für Menschenrechte (Berlin)

Von der ersten »Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur« nimmt niemand Notiz, am Montag wollte sie das wieder einmal ändern. Sie stellte in der Bundespressekonferenz zusammen mit anderen Anti-DDR-Veteranen eine nach 34 Jahren endlich von ihr gefundene neue Opfergruppe der Kommunisten vor: Vertragsarbeiter aus Mosambik. Zupke: »Es war der SED-Staat, der ganz bewusst die Menschen getäuscht hat, der ihnen Rechte genommen hat und der sie ausgebeutet hat.« Immerhin fiel nicht das in diesem Zusammenhang zumeist übliche »Sklaven-« oder »Akkordarbeiter«. Zupke und Co. wollen eine Bundestagsentschließung erreichen, in der »Unrecht« an den Vertragsarbeitern anerkannt und ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden soll.

Der soll etwa 50 Millionen Euro umfassen – für rund 10.000 noch lebende frühere Vertragsarbeiter von einst 20.000 allein aus Mosambik, die in 242 DDR-Betrieben arbeiteten. Das wäre eine späte Genugtuung für jene, die schon vor dem 3. Oktober 1990 und erst recht danach abgeschoben wurden. Einen von ihnen, den in Hoyerswerda ausgebildeten Maschinenschlosser David Mocou hatte Zupke mitgebracht. Er hatte von 1979 bis 1991 im Bergbau gearbeitet, passt aber nicht als DDR-»Opfer«: Er sei von »Deutschland und Mosambik« betrogen worden, erklärte er. Seine Regierung gehe gegen ihn und andere frühere Kollegen sogar bewaffnet vor.

Für Zupke und ihre Kämpfer ist das längst kein Grund, dies als Teil jener internationalen Konterrevolution zu sehen, für die sie sich bis heute kriegstüchtig einsetzen. Die DDR hatte versucht, der damaligen Befreiungsbewegung Mosambiks gegen die auch von der BRD gepäppelte Mordtruppe Renamo zu helfen. Dem machten die Zupkes dieser Welt 1989 und 1990 ein Ende. Wenn sie jetzt ein Almosen spenden, sieht das fast nach schlechtem Gewissen aus. Haben sie aber nicht.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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