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Aus: Ausgabe vom 05.10.2024, Seite 2 / Ausland
Kolonialismus

Westsahara ist nicht Marokko

Europäischer Gerichtshof entscheidet endgültig gegen Rabat
Von Jörg Tiedjen
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Der EuGH bestätigt die internationale Rechtslage und bestärkt die Hoffnungen der Sahrauis auf Unabhängigkeit (Madrid, 19.6.2021)

Am Freitag morgen entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in letzter Instanz, dass sich der Gültigkeitsbereich von Fischerei- und Handelsabkommen zwischen Marokko und der EU nicht auch auf die Westsahara erstreckt. Auch müssten Erzeugnisse von dort entsprechend gekennzeichnet werden und dürften nicht als »marokkanisch« durchgehen. Die beiden Urteile sind eine empfindliche Niederlage für das nordafrikanische Königreich, das weite Teile der Westsahara widerrechtlich besetzt hält und deren Gewässer und Bodenschätze zum eigenen Profit ausbeutet, wobei ihm Verbündete wie Frankreich, Spanien und die USA den Rücken freihalten.

Angestrengt hatte eine der beiden Klagen, über die nun endgültig entschieden wurde, die Westsahara-Befreiungsfront Polisario, die sich seit Ende 2021 wieder im offenen Krieg mit Marokko befindet. Die zweite Klage, die auf eine korrekte Kennzeichnung aus und über Marokko gelieferter Agrar- und anderer Erzeugnisse zielt, war von einem französischen Bauernverband eingereicht worden.

»Das Urteil stellt einen bedeutenden Sieg für das Volk der Sahrauis dar«, sagte Tim Sauer von der Organisation Western Sahara Ressource Watch gegenüber jW. »Es ist nun an der Zeit, dass die EU die Urteile ihres eigenen Gerichts respektiert: Die Westsahara ist nicht Marokko und kann nicht in die Verhandlungen der EU mit der Besatzungsmacht einbezogen werden.« Außerdem wies er darauf hin, dass auch deutsche Unternehmen internationales Recht missachteten und über die Köpfe der Sahrauis hinweg mit Marokko Geschäfte machten. »Wir fordern alle privaten Unternehmen, die sich an der Ausbeutung der Ressourcen des Gebiets durch Marokko beteiligen, auf, die Rechtsstaatlichkeit zu respektieren und ihr Engagement in der letzten Kolonie Afrikas unverzüglich zu beenden«, so Sauer. »Die ausländischen Unternehmen, die für Marokko in der Westsahara arbeiten, müssen sich der rechtlichen Grauzone, in der sie sich bewegen, bewusst werden.«

Die Urteile des EuGH waren nicht die einzige Niederlage, die Marokko in dieser Woche hinnehmen musste. Am Mittwoch war in Frankreich in dritter Instanz eine Klage Rabats gegen die Internetzeitung Mediapart abgewiesen worden. Sie hatte darüber berichtet, dass Marokko Journalisten und Politiker mit Hilfe der israelischen »Pegasus«-Software ausgeforscht habe. Dies sah Marokko als Verleumdung an – nicht aber die französische Justiz.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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