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Aus: Ausgabe vom 07.10.2024, Seite 8 / Ansichten

Trendsnack des Tages: Dubai-Schokolade

Von Maximilian Schäffer
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Wann kommt endlich die erste ausreichend aufklärende Studie zum Dubai-Schokoladen-Rausch?

Dubai ist eines der schönsten Reiseziele der Welt: künstliche Inseln, güldene Sieben-Sterne-Hotels, gebräunte Influencer mit weißen Zähnen. Auch das Essen ist hier mehr als lecker. Neben importierten Süd- und Meeresfrüchten kommt auch die Schokolade direkt aus dem Schlaraffenland. Die »­Dubai-Schokolade«, importiert von der Foodbloggerin Kiki Aweimer, regiert zur Zeit das aufmerksamkeitsdefizitäre Internet wie einst die eckige Wassermelone.

Sie knuspert so geil und schmilzt so süß, und das ganz ohne Schnaps und Fairtrade. Zwischen Vollmilchschokolade gequetscht wird eine Masse aus Pistazienmus, Sesampaste, Rosenwasser und geröstetem Engelshaar – alle Zutaten der guten, arabischen Patisserie. Die Mozartkugel des Morgenlandes. Und wie das cruncht! Und wie das gut zur Wasserpfeife schmeckt! Und wie die aufgespritzten Lippen einer Unzüchtigen sich unverschleiert ums Konfekt biegen! Das muss ich haben, Bruder! 14,90 Euro kostet das Vergnügen zur Zeit, in drei Monaten vielleicht noch drei Euro. Bunte Essenshysterien dauern in der Regel nicht länger als ein Vierteljahr.

Im Kulturgrab der Trendsnacks rotten aktuell der schärfste Kartoffelchip der Welt, der Smashburger und blaue, gerollte Tortillas mit sieben Geschmacksverstärkern und acht Konservierungsstoffen vor sich hin. Wer (noch) nicht saufen will oder darf, muss sich eben mit anderen Leckerlis zugrunde richten, die nicht Doppelkorn und Ouzo heißen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat vor, Minderjährigen das begleitete Trinken mit Erziehungsberechtigten zu verbieten. Zum Dubai-Schokoladen-Rausch gibt es noch keine ausreichenden Studien. Das RKI empfiehlt allerdings die präventive Impfung breiter Bevölkerungsschichten mit Rosenwasser direkt in den Anus. Ab einer Impfquote von 97,8 Prozent gilt Herdenimmunität gegenüber allen zukünftigen Food­hypes.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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