Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
Gegründet 1947 Dienstag, 3. Dezember 2024, Nr. 282
Die junge Welt wird von 2993 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
Aus: Ausgabe vom 07.10.2024, Seite 8 / Abgeschrieben
Abgeschrieben

Das Fasslager in Gorleben strahlt weiter

20241006-20241006-dsc05914-jpgd2c712-image-1-jpg6f991e-image.jpg
Hüseyin Yılmaz, Kovorsitzender von Nav-Berlin

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg erinnert an den ersten Atommülltransport nach Gorleben vor 40 Jahren:

Am 8. Oktober 1984 erreichte der erste Atommülltransport das Zwischenlager Gorleben. Der Inhalt: schwach- und mittelaktive Abfälle aus dem AKW Stade. Dirigiert von Helikoptern, eskortiert von 2.000 Polizisten raste der Konvoi durch die Dörfer. Straßen wurden abgeriegelt, Menschen, die sich querstellten, kurzerhand festgenommen. Am Tag drauf das gleiche »Spiel«, der zweite Transport machte sich auf den Weg – es herrschte Ausnahmezustand. Flankiert wurde der martialische Auftritt noch durch ein Bundeswehr-Manöver mit schwerem Gerät. (…)

40 Jahre nach dem Einlagerungsbeginn sehen wir, dass die Frage, wohin mit dem Atommüll, noch lange nicht gelöst ist. Das Fasslager in Gorleben wird unbefristet betrieben, die schwach- und mittelaktiven Abfälle sollten eigentlich in das ehemalige Erzbergwerk Schacht Konrad verbracht werden, doch der Planfeststellungsbeschluss wird höchstwahrscheinlich juristisch angefochten, weil das Bergwerk aus Sicht der Kritiker heutigen Sicherheitsanforderungen an die Atommüllendlagerung nicht entspricht. In der Castorhalle – offiziell Brennelemente-Zwischenlager Gorleben – stehen 113 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen. Die Aufbewahrungsgenehmigung erlischt im Jahr 2034, und weil der Endlagerstandort wohl erst in den 60er oder 70er Jahren des Jahrhunderts feststeht, mutieren die Zwischenlager zu Langzeitlagern – mit allen Risiken einer oberirdischen Lagerung dieser brisanten Abfälle. (…) Zwei Dinge nehmen wir mit aus all den Jahren: Ohne Protest und Widerstand der Zivilgesellschaft wäre die Atommüllproduktion nicht gestoppt worden. Und – wer heute auf Atomkraft setzt, sollte unbedingt auf die Atommüllproblematik und auch auf die Kosten der nuklearen Entsorgung schauen.

Das Kurdische Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit Civaka Azad erklärt zum Polizeieinsatz gegen Nav-Berlin, die Freie Kurdische Gemeinde in Berlin:

Bei einem der Betroffenen handelt es sich laut Nav-Berlin um Hüseyin Yılmaz, der Kovorsitzender des Kulturhauses ist und von 1999 bis 2004 Bürgermeister für die Partei Hadep der kurdischen Stadt Agirî (türkisch Ağrı) war. (…) Hüseyin Yılmaz, Kovorsitzender von Nav-Berlin (Freie Kurdische Gemeinde e. V.), hat sich gegenüber ANF zu dem Polizeieinsatz am Samstag in den Räumlichkeiten des Vereins im Stadtteil Reinickendorf geäußert. Dass die deutsche Polizei mit einem Großaufgebot auf der Straße eine Drohkulisse aufbaue, bewaffnete Einsatzkräfte in das kurdische Kulturhaus eindringen, Ausweiskontrollen durchführen und ihn zusammen mit einer weiteren Person abführen, sei nicht anders als in der Türkei und in Kurdistan, sagte Yılmaz. Der Vorgang spiegele die Repression des türkischen Staates wider und stehe damit in Zusammenhang. Es handele sich um einen Einschüchterungsversuch.

»Wir verurteilen diese antidemokratische Maßnahme scharf«, erklärte der Vereinsvorsitzende und betonte: »Wir werden unsere politische und soziale Arbeit fortführen und uns noch stärker in unseren Freiheitskampf einbringen.«

Die Räumlichkeiten von Nav-Berlin werden nicht zum ersten Mal von der Polizei aufgesucht. Im Juni 2018 wurde der Verein zum Ziel einer angelegten Durchsuchungsaktion, auch ein Büro von Civaka Azad e. V. und Privatwohnungen von kurdischen Aktivistinnen und Aktivisten waren damals zum Ziel von Razzien geworden. Civaka Azad, ein Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit mit Fokus Kurdistan, hatte moniert, dass aufgrund des PKK-Verbots grundlegende Grundrechte kurdischer Vereine und ihrer Mitglieder durch deutsche Sicherheitsbehörden mit Füßen getreten werden, und gegen die Durchsuchung geklagt.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Ähnliche: