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Aus: Ausgabe vom 11.10.2024, Seite 15 / Feminismus
Asylrecht

EuGH gewährt Afghaninnen Schutz

Urteil bindend für Mitgliedstaaten – ob sich die Länder dran halten, bleibt offen
Von Yaro Allisat
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Afghaninnen nehmen im Iran an den ersten Internationalen Newroz-Spielen für Frauen teil (Teheran, 10.3.2023)

Frauen aus Afghanistan sollen pauschal den Flüchtlingsschutz in EU-Ländern erhalten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am vergangenen Freitag entschieden. Er stellte fest, dass es keine Glaubhaftmachung der individuellen Verfolgung afghanischer Frauen brauche, allein die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht reichen für die Zuerkennung des Schutzstatus.

Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass die »kumulative Wirkung (der diskriminierenden Maßnahmen für Frauen) und ihre bewusste und systematische Anwendung« in »flagranter Weise« die Grundrechte von Afghaninnen bedrohen. Insbesondere Zwangsheirat und den fehlenden Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt führte der EuGH an. Damit beantwortete er eine Anfrage des Verwaltungsgerichtshofs Österreich, vor dem zwei Afghaninnen geklagt hatten. Die Entscheidung des EuGH ist bindend für die nationalen Gerichte. Und sie ist bitter notwendig: Während die bereinigte Schutzquote, also ohne Dublin-Verfahren und mit positiven Gerichtsentscheidungen, 2023 in Deutschland bei 99 Prozent für Afghanen lag, ist sie im gesamteuropäischen Vergleich deutlich niedriger. So lag sie 2021, kurz nach der Machtübernahme der Taliban, in der gesamten EU nur bei rund 70 Prozent.

Von den drei Stufen des Schutzstatus – Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot – erhalten die meisten Afghanen in Deutschland jedoch seit Jahren nur den letzten, fragilsten der Aufenthaltstitel. Mit dem Sieg der Taliban endeten die bewaffneten Auseinandersetzungen beinahe überall. Trotz extremer Armut und Unterdrückung großer Teile der Bevölkerung durch die Taliban lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge immer wieder die Asylanträge ab, denn Armut zählt nicht an sich als Fluchtgrund, und solange es vermeintlich sichere Regionen eines Landes gibt, sollen auch Abschiebungen gerechtfertigt sein.

Mittlerweile gibt es viele Berichte der EU, der UNO und von internationalen Menschenrechtsorganisationen, die die miserable Situation beleuchten. Auch deutsche NGOs begrüßen die Entscheidung des EuGH. Jedoch befürchtet der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) gegenüber der jungen Welt, dass Deutschland das Urteil nicht als rechtlich bindend erachten könnte, aufgrund mangelnder Anerkennung von EuGH-Urteilen in der Vergangenheit. Zuletzt fand aus Deutschland die erste Abschiebung strafrechtlich verurteilter Afghanen seit der Machtübernahme der Taliban statt.

Dabei flüchtet der Großteil der Afghanen nicht in die EU. Von den insgesamt 10,9 Millionen Afghanen, die nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR vor Gewalt und Armut geflohen sind, leben fast alle innerhalb ihres Landes (3,2 Millionen) oder in Nachbarländern. Nach Schätzungen der Regierung beherbergt der Iran mindestens 4,5 Millionen afghanische Flüchtlinge, von denen 71 Prozent Frauen und Kinder sind, die seit 2021 in den Iran gekommen sind. Damit steigt die Gesamtzahl der Afghanen in den Nachbarländern auf 5,82 Millionen, ein Großteil davon in Pakistan. An dritter Stelle folgt Deutschland mit 300.000 afghanischen Geflüchteten oder Asylsuchenden.

Sichere Fluchtwege gibt es nicht, weshalb viele den gefährlichen und tödlichen Weg über den Balkan oder das Mittelmeer wählen müssen. Viele Frauen werden zudem Opfer von Menschenhandel auf der Flucht. Der EuGH bleibt aktuell also die einzige Institution der EU für halbwegs progressiven Flüchtlingsschutz. Anfang dieses Jahres hatte der Gerichtshof bereits festgestellt, dass sogenannte häusliche Gewalt grundsätzlich als Fluchtgrund anzusehen ist. Jedoch wird das Rechtssystem in der Praxis immer wieder unterwandert – beispielsweise mit illegalen Pushbacks durch oder mit Kenntnis der EU-Grenzagentur Frontex oder durch nationale Entscheidungen, Geflüchtete nicht aufzunehmen.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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