Vorerst keine Kitastreiks in Berlin
Von Gudrun GieseEs wird vorerst keine Streiks für Qualität und Entlastung in den Berliner Kitaeigenbetrieben geben. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Berufung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen das Streikverbot, das die Vorinstanz im September in einem Eilverfahren verhängt hatte, zurückgewiesen. Aus Sicht von Verdi eine Fehlentscheidung, wie Sprecher Kalle Kunkel gegenüber jW am Freitag sagte.
Es sei zwar gut, dass das Gericht nicht der Einschätzung der Vorinstanz gefolgt ist, wonach der Unternehmerverband Tarifgemeinschaft deutscher Länder allein durch interne Absprachen das Streikrecht einschränken könne. Allerdings widerspreche das Arbeitsgericht der bisherigen Rechtsprechung komplett, wenn es behauptet, das Thema Entlastung sei ausreichend geregelt, nur weil es in früheren Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst kurz Thema war, so Kunkel. Zum einen bestreitet Verdi, darüber bereits verhandelt zu haben. Zum anderen gibt es in der Sache keinen Beschluss, der eine Friedenspflicht rechtfertigen könnte. Die Gewerkschaft warte nun die Urteilsbegründung ab und behalte sich vor, das ganze Thema noch einmal zu einem Hauptsacheverfahren zu machen. Klar ist, die Kitakrise ist nicht verschwunden. Der Senat müsse sich nun überlegen, wie er hier Abhilfe schaffen will, erklärte Kunkel.
Ob das neue Kitagesetz, das Donnerstag abend vom Bundestag verabschiedet wurde, ausreicht, um die Qualität von Kindertageseinrichtungen zu verbessern, ist fraglich. Das neue Kitagesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt, soll den Ländern mehr finanziellen Spielraum für Personalaufstockungen geben. In den kommenden beiden Jahren erhalten sie jeweils rund zwei Milliarden Euro zur Verbesserung des Betreuungsangebotes in den Kindertagesstätten. Vor allem sollen zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher eingestellt werden, vorrangig in den Westländern, da dort nach Berechnungen von Wissenschaftlern der TU Dortmund bis zu 90.000 Fachkräfte bis 2030 fehlen könnten.
Entspannter soll es demgegenüber in den Kitas der ostdeutschen Bundesländer aussehen. Wegen der rückläufigen Geburtenzahlen könnten dort perspektivisch sogar Personalüberhänge entstehen. Hier könnten die Bundesmittel genutzt werden, um vorhandene Fachkräfte zu halten und in Bereiche wie Verpflegung, Bewegungsförderung, Sprachentwicklung und andere Qualitätsverbesserungen zu investieren, lautete ein Vorschlag aus dem Bundesfamilienministerium.
Anders als bisher dürfen die Länder die vom Bund gezahlten Mittel nicht zur Senkung von Kitagebühren einsetzen. Bis Ende 2025 gilt dafür noch eine Übergangsfrist. Eigene Gelder könnten die Bundesländer dagegen für diesen Zweck nutzen, erklärte Bundesfamilienministerin Elisabeth Paus (Bündnis 90/Die Grünen). Sie gehe nicht davon aus, dass die Kitabeiträge wegen des neuen Gesetzes steigen würden. Allerdings bewirke das Gesetz keine gleichwertigen Qualitätsstandards für alle Kitas, da die Länder unterschiedliche Voraussetzungen mitbrächten. Zentral sei es, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, so Paus.
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