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Aus: Ausgabe vom 15.10.2024, Seite 8 / Ansichten

Bedenkenträger des Tages: Grüne Minister

Von Nick Brauns
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Annalena Baerbock (l.) und Robert Habeck (r.)

Aus brennenden Zelten im Hof eines Krankenhauses dringen verzweifelte Schreie von Frauen und Kindern. In dem Gebäude habe sich eine Hamas-Kommandozentrale befunden, rechtfertigten die israelische Armee und ihre öffentlich-rechtlichen Papageien in Deutschland in der Nacht auf Montag unisono den »präzisen Angriff« im Gazastreifen.

Wenn Hamas-Terroristen sich hinter Menschen verschanzen, »dann können auch zivile Orte ihren Schutzstatus verlieren, weil Terroristen das missbrauchen«, hatte Außenministerin Annalena Baerbock am Donnerstag im Bundestag solche Angriffe für legitim erklärt. »Dazu steht Deutschland, und das bedeutet für uns Sicherheit Israels.«

Allerdings scheint die nach ihren Worten »aus dem Völkerrecht« kommende Ministerin zu ahnen, dass die deutsche Staatsräson des »right or wrong, my Israel« mit internationalem Recht kollidiert. Baerbock und Wirtschaftsminister Robert Habeck hätten im geheim tagenden Bundessicherheitsrat Rüstungsexportgenehmigungen nach Israel blockiert, enthüllte am Sonntag die Bild. Die Genehmigungen lagen seit März auf Eis, also seitdem vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) Klage gegen Deutschland wegen Verstößen gegen die Völkermordkonvention erhoben wurde.

Inzwischen sei die von den Grünen-Ministern geforderte Zusage Tel Avivs erfolgt, deutsche Waffen völkerrechtskonform einzusetzen, meldete der Tagesspiegel am Montag. Daher konnte Bundeskanzler Olaf Scholz die Lieferung neuer Waffen an Israel ankündigen.

Die »grünen« Bedenkenträger wissen ihre Sorgen – nicht um palästinensisches Leben, sondern um das Ansehen der Bundesregierung – durch einen billigen Schrieb aus Tel Aviv beruhigt. Ob sich der IGH davon beeindrucken lässt, wird sich zeigen. Derweil demonstriert Israel mit dem Beschuss von UN-»Blauhelmen« im Libanon seine eigene Auffassung von Völkerrechtskonformität.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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