Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Mittwoch, 18. Dezember 2024, Nr. 295
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Aus: Ausgabe vom 17.10.2024, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Reinigungsbranche

Hire and Fire am Flughafen

Reinigungskräfte am Düsseldorfer Flughafen bangen um ihre Jobs
Von Gudrun Giese
imago163717209.jpg

Regelmäßig vergibt die Düsseldorfer Flughafengesellschaft den Auftrag zur Reinigung des Airports neu. Anfang 2025 ist es wieder soweit – und 110 Reinigungskräfte der Firma »Sasse Aviation«, die zur Zeit diese Arbeit erledigen, haben Angst, ihre Jobs zu verlieren. Über die Ausschreibung des Auftrags und die möglichen Folgen für die Beschäftigten informierte in dieser Woche die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) Rheinland. Die regelmäßige Neuvergabe sei branchenüblich, weiß man in der Gewerkschaft. »Die meisten Auftraggeber in der Reinigungsbranche interessieren sich nicht für ihre Reinigungskräfte und haben keine Vorstellung davon, was der Wechsel des Dienstleisters für die Beschäftigten bedeutet«, sagte Gewerkschaftssekretär Mahir Sahin. So sei ein ständiger Wechsel bei der Auftragsvergabe typisch für die Gebäudereinigung. Oft übernähmen die neuen Dienstleister das bisherige Personal, aber wieder mit Probezeit und befristeten Verträgen. »Für die Beschäftigten reiht sich so eine Phase der Unsicherheit an die nächste«, so Sahin. Viele arbeiteten auf diese Weise jahrzehntelang im selben Objekt, ohne dass ihr Arbeitsplatz sicherer würde. Nötig sei eine Auftragsvergabe nach sozialen Kriterien, unterstrich der IG-BAU-Sekretär.

So könne in der Ausschreibung des Reinigungsauftrages festgelegt werden, dass das vorhandene Personal zu übernehmen sei. Da es in der Gebäudereinigung mittlerweile an guten Fachkräften mangele, hätte der neue Dienstleister dann die Gewähr, erfahrene Arbeitskräfte zu bekommen. Am Düsseldorfer Flughafen sei allerdings nicht von einer entsprechenden Klausel Gebrauch gemacht worden. Die Betreiber des Airports würden ihrer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten damit nicht gerecht. Gemeinsam mit den Beschäftigten werde die IG BAU für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze kämpfen, kündigte Sahin an. Als problematisch bewertete er auch den Zeitpunkt der Neuvergabe des Reinigungsauftrages, denn im Gebäudereinigungsgewerbe läuft derzeit eine Entgelttarifrunde. »Jetzt müssen die Beschäftigten aber um ihre Arbeitsplätze bangen, anstatt sich für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen zu können.«

Für den 24. Oktober sind die nächsten Verhandlungen geplant, nachdem es in Runde zwei Mitte September keine Annäherung gegeben hatte. Während die IG BAU mit der Forderung nach einer Erhöhung des Stundenlohns um drei Euro in die Verhandlungen gegangen ist, gab es von den Vertretern des Bundesinnungsverbandes der Gebäudereiniger bisher kein Angebot. Das sei mehr als bedauerlich, kritisierte Ulrike Laux von der IG BAU. »Sich einfach zu treffen, um sich über die unterschiedlichen Positionen auseinanderzusetzen, dafür ist die Zeit zu schade.« Immerhin habe die Gewerkschaft bereits im Frühjahr ihre Forderung bekannt gemacht, was der anderen Seite Zeit für ein Gegenangebot gegeben hätte. Nach Einschätzung von Laux seien die Gebäudereinigungsunternehmen irritiert über die kürzlich präsentierte EU-Mindestlohnrichtlinie, wonach der angemessene Mindestlohn 60 Prozent des Medianlohns von Vollbeschäftigten ausmachen müsse. 2025 wären das nach DGB-Berechnungen 14,83 Euro, im Jahr darauf 15,27 Euro. Die Gebäudereinigungsbranche orientiert sich bisher jedoch immer nur knapp über dem gesetzlichen Mindestlohn. Plötzlich zeige sich, so Laux, dass die gewerkschaftliche Forderung nach einem Lohnplus von drei Euro gar nicht »maßlos« sei, sondern sich an den EU-Vorgaben orientiere.

Beim Betriebsräteforum in Kalkar zeigten sich die Beschäftigtenvertreter jedenfalls kämpferisch und erklärten sich solidarisch mit den Tarifforderungen in der Gebäudereinigung, meldete die IG BAU am Montag.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Ähnliche:

  • Reinigungskraft im Landtag von Nordrhein-Westfalen (2014)
    27.12.2017

    Jobverlust zum neuen Jahr

    Fünftägiger Streik kann nicht verhindern, dass fast 100 Reinigungskräfte am Düsseldorfer Flughafen entlassen werden. Er hat sich dennoch gelohnt
  • 14.12.2017

    Silvester auf der Straße

    168 Reinigungskräfte am Düsseldorfer Flughafen sollen Ende Dezember ihren Job verlieren. Doch sie wehren sich

Regio:

Mehr aus: Betrieb & Gewerkschaft