»Diese Rechtsnorm ist verfassungswidrig«
Das Veröffentlichen von Gerichtsbeschlüssen ist bislang ein Straftatbestand. Ein Gespräch mit Arne Semsrott
Gitta DüperthalWeil Sie auf der Transparenz- und Rechercheplattform »Frag den Staat« Gerichtsbeschlüsse zu Durchsuchungen bei Mitgliedern der »Letzten Generation« veröffentlicht hatten, verurteilte Sie das Berliner Landgericht am Freitag zu 20 Tagessätzen à 50 Euro. Das Gericht sah das Zitieren der Beschlüsse als Straftat an – mit welcher Begründung?
Es gibt ein absolutes Veröffentlichungsverbot für derlei Dokumente. So ist es im Paragraphen 353 d Nr. 3 des Strafgesetzbuchs festge...
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