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Aus: Ausgabe vom 21.10.2024, Seite 8 / Ansichten

Ungewöhnlichkeit des Tages: Erdbeben Ost

Von Hagen Bonn
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Ein Riss geht durch Brandenburg

Die Fakten: In Brandenburg (Deutschland Nah-Ost) gab es vergangenen Freitag in der Nähe der Stadt Herzberg (habe ich auf meiner Karte nicht gefunden) ein Erdbeben. Da sich das Phänomen in blühenden, aber entvölkerten Landschaften ereignete, wurde es erst am Wochenende medial publik.

Erdbeben? Das ist ungewöhnlich, so ein »Experte« von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe gegenüber dem Fake-News-Portal Spiegel. Ungewöhnlich nur, Achtung, weil dort bisher noch nie die Erde gebebt hat. Aha. Ich übersetze einmal: Weil ich bisher noch nie gestorben bin, lebe ich ewig. Falls nicht, wäre das »ungewöhnlich«. Aber es kommt noch schlimmer, denn: Jetzt sucht man nach den Ursachen.

Wussten Sie, dass Erdbeben Ursachen haben? Außer den bekannten, meine ich. Das oben genannte Fake-News-Portal wird uns in den nächsten Tagen sicher ein paar Vorschläge unterbreiten. Hier die vollständige Liste: 1. Der Russe. Er führt seine Atomwaffenversuche jetzt im südlichen Brandenburg durch. Da wohnt keiner mehr. Deswegen wurde das Beben auch in Thüringen gemessen. 2. Der Chinese. Er produziert seine umfallenden Reissäcke dort als Rache für die auferlegten Strafzölle der EU.

Wie klingt das? Logisch, oder? Nur: alles falsch! Gut, dass Sie diese Zeitung lesen, denn: Die Sache liegt doch auf der Hand. Am Freitag begann der Parteitag der Linken in Halle (liegt irgendwo zwischen München und Berlin). Hat denn keiner bemerkt, dass die Stärke des Erdbebens (3,1) gefühlt genau die Wahlergebnisse dieser »Partei« abbildet? Sagten nicht alle nach den verheerenden Wahlergebnissen, das sei ein politisches Erdbeben? Ja eben. Schon mal was von Nachbeben gehört? Freilich war dieser Parteitag ein furioser »Neuanfang«.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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