Muntermacher des Tages: Pizza Nummer 40
Von Daniel BratanovicPizza Nummer 40 war der Geheimtipp des Ladens. Nicht, dass auf dem Teigfladen exquisite Zutaten wie Trüffel oder Filetstreifen vom Kobe-Rind gelegen hätten, machte seinen Reiz aus, es war vielmehr der mitgelieferte Nachtisch. Kein klassisches Dolce, kein in Kaffee und Amaretto getränkter Löffelbiskuit mit Mascarpone etwa. Und doch wäre Tiramisu – Zieh mich hoch – der doppelt passende Name für das, was dieser sehr spezielle Düsseldorfer Pizzabäcker auf Bestellung von Pizza Nummer 40 beigegeben hat. Gezogen durch den Riechkolben, ist das Nose Candy ein echter Muntermacher, der einsetzende Müdigkeit bei schwerfälligen Verdauungsvorgängen beiseite pustet. Eine formidable Geschäftsidee, die allerdings nicht allen gefiel.
Vergangene Woche rückten Polizisten an, die solches Business nicht länger dulden mochten. Der Dealer für Pizza und kolumbianisches Marschierpulver musste etwas geahnt haben, allein es war zu spät. In dem Moment, als die Beamten an der Wohnungstür des 36 Jahre alten Gastronomiebetreibers klingelten, um ihn festzunehmen, warf der Mann eine Tasche aus dem Fenster, die den preußisch disziplinierten und garantiert abstinenten Kämpfern gegen unerlaubte Geschäftspraktiken »direkt in die Arme« fiel, wie Kriminaldirektor Michael Graf von Moltke berichtete. In der Tasche fanden sich größere Mengen der beliebten Beilage – 1,6 Kilogramm Kokain –, 400 Gramm nicht Oregano, sondern Cannabis und 268.000 Euro in bar.
Berücksichtigt, dass Kokain aus nicht wenigen Menschen egomanisch aufgepimpte Arschlöcher macht, könnte man den Beamten glatt dankbar sein, solche Verwandlung wenigstens bei Düsseldorfer Pizzaessern zu verhindern, doch das wäre eine Milchpulvermädchenrechnung. Diese Gesellschaft verlangt nach solcherart aufgemotzten Typen, folglich findet das Puder immer seinen Weg. Solange die Nasenscheidewände halten.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
-
Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (21. Oktober 2024 um 19:51 Uhr)… und wenn die Nasenscheidewände nicht mehr halten: Links rein, rechts hochziehen – oder umgekehrt. Da war doch was mit der Brandmauer.
Mehr aus: Ansichten
-
Europas Swing State
vom 22.10.2024