Auf Verdacht statt auf Vorrat
»Quick Freeze«: Bundesjustizministerium legt neuen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor. Länder und Verbände können Stellung nehmen
Marc BebenrothApologeten eines ermächtigten Polizeistaats ärgern sich jetzt schon. Das Bundesjustizministerium hat am Donnerstag den Entwurf für eine Gesetzesänderung zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren (Englisch für Schockgefrieren) für das Speichern von Telekommunikationsdaten wie Telefonnummern und IP-Adressen an die Bundesländer sowie an Fachverbände versandt. Damit bringt das von Marco Buschmann (FDP) geleitete Ressort seinen Gegenentwurf zur seit Jahrzehnten von Geheimdi...
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