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Aus: Ausgabe vom 25.10.2024, Seite 8 / Abgeschrieben

Menschenrechtsvereinigung klagt gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel

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Wartungsarbeiten an »Merkava«-Panzern nahe dem Gazastreifen (2.5.2024)

Die in Berlin ansässige Menschenrechtsvereinigung »European Center for Constitutional and Human Rights« (ECCHR) gab am Donnerstag bekannt, weiter rechtlich gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel vorzugehen:

Im Namen unseres Klägers aus dem Gazastreifen hat das ECCHR heute beim Verwaltungsgericht Frankfurt erneut einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen deutsche Rüstungsexporte gestellt, die in Gaza eingesetzt werden könnten.

Trotz der unerbittlichen Brutalität der israelischen Militärkampagne hat Bundeskanzler Olaf Scholz kürzlich öffentlich klargestellt, dass die Bundesregierung weiterhin den Export deutscher Rüstungsgüter nach Israel zulassen wird. Mit unserem Eilantrag setzen wir ein klares Zeichen, dass wir nicht bereit sind, die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands außer Kraft zu setzen.

Darüber hinaus liegen dem deutschen Rüstungsunternehmen Renk Group AG nach Presseberichten, die von der Bundesregierung nicht bestritten werden, bereits seit einiger Zeit Exportgenehmigungen für Ersatzteile für Panzer vor, die auch in israelischen »Merkava«-Panzern eingesetzt werden.

»Palästinenser und Israelis verdienen den gleichen völkerrechtlichen Schutz wie Menschen in der Ukraine oder im Libanon. Dass die Bundesregierung von Israel Zusicherungen einfordert, mit deutschen Waffen nicht gegen das humanitäre Völkerrecht zu verstoßen, zeigt, dass Berlin selbst solche Verstöße in Gaza befürchtet. Diese israelische Absichtserklärung ist jedoch für die palästinensische Zivilbevölkerung wertlos und dient nur dazu, das Gewissen des Bundeskanzleramtes zu beruhigen«, sagte Dr. Alexander Schwarz, stellvertretender Programmdirektor für Völkerstraftaten beim ECCHR.

Die heutige Klage baut auf einem Verfahren vom Juli 2024 zu ähnlichen Fragen auf. Unsere bisherigen juristischen Bemühungen haben eindeutig politische Wirkung gezeigt und dazu beigetragen, dass die Bundesregierung sich von Israel zusichern lässt, dass die exportierten Waffen völkerrechtskonform eingesetzt werden. (…)

Die Vertretung der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien in Deutschland fordert Schutz für die Region vor türkischen Luftangriffen:

In der Nacht zum 24. Oktober 2024 sind durch schwere Luftangriffe der Türkei auf Wohngebiete in Nord- und Ostsyrien mindestens zwölf Zivilisten getötet worden, darunter auch zwei Kinder. Mindestens 25 Menschen wurden verletzt. Die Luftangriffe zielten auf 42 Orte ziviler Infrastruktur, darunter Wohngebäude, Gesundheitseinrichtungen, Bäckereien, Kraftwerke und Ölfelder. (…)

Die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien, die knapp fünf Millionen Menschen mit alltäglichen Dienstleistungen versorgt und eine friedliche Lösung des syrischen Bürgerkriegs anstrebt, forderte die internationale Anti-IS-Koalition und Russland auf, den Luftraum über Nord- und Ostsyrien zu sperren, um eine weitere Destabilisierung der Region zu vermeiden.

Khaled Davrisch, Repräsentant der Selbstverwaltung in Deutschland kommentiert: »Von Nord- und Ostsyrien geht keine Gefahr für die Türkei aus. Wir haben die Türkei noch nie angegriffen. Im Gegenteil, wir sind Partner der internationalen Gemeinschaft im Kampf gegen den Terror des Islamischen Staates.«

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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