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Aus: Ausgabe vom 24.10.2024, Seite 4 / Inland
Ministerpräsidentenkonferenz

Für »Asylfrieden«

Länderchefs kommen zu Beratungen nach Leipzig
Von Marc Bebenroth
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Christdemokrat Kretschmer

Mit dem Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) wolle sich Michael Kretschmer für einen »Asylfrieden« einsetzen. An diesem Donnerstag startet in Leipzig die Jahreskonferenz der Regierungschefs der 16 Bundesländer. Tatsächlich will Kretschmer für eine verschärfte Antiasylpolitik werben. Damit dürfte er mehrheitlich auf Zustimmung stoßen.

Gemeint ist also nicht, Asylsuchende in Frieden leben zu lassen, sondern deren Anzahl durch autoritäre Maßnahmen zu reduzieren. Sie müsse »so weit runter, dass wir Integration ermöglichen können und wir auch unsere Regeln, was die Justiz angeht, wieder durchsetzen können«, zitierte der MDR den CDU-Politiker am Mittwoch. Kretschmer behauptete zuletzt, die Zahl von demnach 170.000 Anträgen auf Asyl, die bis Ende September gestellt worden seien, sei zu hoch. Sachsen fordert deshalb Zurückweisungen an den deutschen Staatsgrenzen, eine Aufrüstung der EU-Außengrenzen und die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten.

Kretschmer normalisierte einmal mehr die politisch herbeigeführte Krise in den Kommunen. Um dieser begegnen zu können, forderte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer (SPD), gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Mittwoch, dass der Bund die Aufwendungen der Kommunen für Ukraine-Flüchtlinge und solche Antragsteller finanziell abfedert, die das Asylverfahren bereits durchlaufen haben. Am Freitag hatte die Länderkammer statt dessen ein neues Gesetz der Ampelregierung zur Entrechtung von Asylsuchenden passieren lassen.

Das Gesetz der Ampel zur Ermächtigung der »Sicherheitsbehörden« hatten die unionsgeführten Länder blockiert. Das veranlasste die Lobbyvereinigung Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) zur Forderung, Ampel und Union sollten das sogenannte Sicherheitspaket »vollständig« beschließen. So bedauerte BDK-Chef Dirk Peglow am Mittwoch gegenüber dem RND das Fehlen einer »Mindestspeicherfrist« bei Internetadressen. Dabei handele es sich um »eine elementare Befugnis«.

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