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Aus: Ausgabe vom 29.10.2024, Seite 5 / Inland
Pflegekassenbeiträge

Ampel schröpft Beitragszahler

Sozialverband fordert Regierung zu Rückerstattung von Coronahilfen an Pflegekassen auf
Von Ralf Wurzbacher
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Gute Gene•sung!

Auf die Menschen in Deutschland kommen erhebliche Mehrkosten bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu. Die Rede ist von Steigerungen, wie es sie seit 20 Jahren nicht gegeben hat. Allein für die Pflegeversicherung ist zum Jahreswechsel mit einem Zuschlag von 0,3 Punkte auf dann 3,7 Prozent des Bruttoeinkommens zu rechnen. Dabei ginge es auch anders, würde die Politik das System endlich von einer Vielzahl an versicherungsfremden Leistungen entlasten. Aber die Ampel denkt gar nicht daran, die fraglichen Posten aus allgemeinen Steuermitteln zu begleichen.

Beispiel: Coronahilfen. Während der Pandemie wurden die Pflegekassen verpflichtet, unter anderem für Covid-19-Tests und Prämien fürs Heimpersonal zu zahlen. Aber der Bund hat nur rund die Hälfte der Ausgaben zurückerstattet, knapp sechs Milliarden Euro hält er bis heute eisern zurück. Und dabei soll es bleiben, wie aus einer aktuellen Replik des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hervorgeht. Das sei nicht zu machen, wegen der »angespannten Lage des Bundeshaushalts«, heißt es darin. Dass dies ziemlich sicher einem Verfassungsbruch gleichkommt – ganz egal.

Tatsächlich wertet ein jüngst von der DAK-Gesundheit vorgelegtes Rechtsgutachten das Vorgehen als Verstoß gegen das Grundgesetz. »Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden«, befand darin die Hamburger Juraprofessorin Dagmar Felix. Am Sonntag machte der Sozialverband VdK den Drückebergern Beine. »Es kann nicht sein, dass jetzt extrem hohe Beitragssteigerungen drohen, weil die Bundesregierung ihren Verpflichtungen nicht nachkommt«, empörte sich Präsidentin Verena Bentele. Würde die Ampel das Geld beisteuern, »müssten die Pflegebeiträge nicht steigen«, fügte sie hinzu und weiter: »Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.«

Dasselbe gilt für die Finanzierung der deutschen Kliniken. Aber auch für seine fast beschlossene große Krankenhausreform plant der BMG-Chef Karl Lauterbach (SPD) einen plumpen Griff in die Beitragskassen. Der für Umbau aufzusetzende Fonds im Umfang von 50 Milliarden Euro soll jeweils hälftig durch die Bundesländer und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geschultert werden. Zum Jahreswechsel drohen deshalb Aufschläge bei den GKV-Zusatzbeiträgen von 0,8 Prozentpunkten, auch das ein historischer »Rekord«. Ironie: Damit zahlen potentielle Patienten dafür drauf, dass künftig etliche Standorte aus der Versorgungslandschaft verschwinden. Auch hierzu hatte die Juristin Felix schon Anfang Mai eine Expertise präsentiert. Ergebnis: verfassungswidrig.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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  • Leserbrief von Frank Lukaszewski aus Oberhausen (30. Oktober 2024 um 10:11 Uhr)
    Es wurde ja schon mehrfach darauf hingewiesen: Nicht alleine bezüglich der Renten- und Sozialversicherungen, die auf Steuergelder aus Berlin angewiesen sind, gäbe es systemimmanente Ansätze, genannte defizitäre Lage zumindest ein wenig zu verbessern: Gutverdienende Angestellte, welche über die Beitragsbemessungsgrenze von 5175 Euro je Monat »verdienen«, werden, über besagten Betrag hinaus, bevorzugt behandelt. Jeder Cent, den sie mehr erhalten, ist von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit. Je mehr man also verdient, desto geringer ist der prozentuale Anteil des Einkommens an genannten Sozialversicherungen. Bei Einkommen über 7550 Euro gilt jenes Besserverdienendenprivileg gleichermaßen für die Arbeitslosen- sowie Rentenversicherung. Beitragsbemessungsgrenzen sollten verschwinden. Kritik an dieser Bevorzugungsregelungen für Spitzeneinkommen sollte hin und wieder prominent kommuniziert werden.

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