Welterbestätte soll evakuiert werden
Von Karin LeukefeldMedienberichten zufolge hat die israelische Armee am Mittwoch morgen einen Räumungsbefehl für die rund 80.000 Bewohner der antiken libanesischen Stadt Baalbek, Hauptstadt der Provinz Baalbek-Hermel in der Beeka-Ebene, erlassen. Dort befinden sich große Tempelanlagen aus der Zeit der römischen Besetzung, die zum Weltkulturerbe gehören. Begründet wurden die Räumungsbefehle mit angeblichen Hisbollah-Stellungen, die Israel zerstören werde.
Einen Monat nach der Ermordung von Hassan Nasrallah, dem langjährigen Generalsekretär der Hisbollah, durch einen Luftangriff auf Wohnhäuser in Haret Hreik im Süden von Beirut, wurde am Mittwoch sein bisheriger Stellvertreter Naim Kassem zu seinem Nachfolger gewählt. In einer ersten Rede erklärte Kassem, er werde den Weg Nasrallahs fortsetzen. Die Unterstützung Gazas gegen Israel sei eine Verpflichtung, weil Israel die gesamte Region bedrohe, sagte er. Sollte Israel den Krieg beenden wollen, werde die Hisbollah das prüfen.
Am Dienstag hatte die Hisbollah den Rückzug israelischer Truppen aus libanesischen Dörfern entlang der »Blauen Linie« bekanntgegeben. Aufklärungsdrohnen der Organisation hätten das Gebiet überflogen und den Rückzug sämtlicher Soldaten und Fahrzeuge bestätigt. Nach Angaben der Hisbollah sollen 90 israelische Soldaten bei den Kämpfen getötet und 750 verletzt worden sein. Israel erklärte dagegen, seine Armee werde so lange im Südlibanon bleiben, bis ein Waffenstillstand erreicht sei.
Laut Medienberichten wird im israelischen Sicherheitskabinett über einen Waffenstillstand mit Libanon debattiert. Die beiden US-Gesandten Amos Hochstein und Brett McGurk wurden diesen Mittwoch oder Donnerstag in Israel erwartet, um über die Vereinbarung zu verhandeln. Aus Katar wurde derweil bekannt, dass parallel zu einem Waffenstillstand im Libanon auch die Waffen in Gaza schweigen sollten. Der Vorschlag für Gaza sehe die Freilassung von acht israelischen Gefangenen vor, während Israel Dutzende palästinensische Gefangene freilassen soll. Der Waffenstillstand solle zunächst für 28 Tage gelten.
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Mehr aus: Ausland
-
187:2
vom 31.10.2024 -
»Die militärische Zusammenarbeit muss enden«
vom 31.10.2024 -
Nach der Sturmflut
vom 31.10.2024 -
Ukraine will wieder verhandeln
vom 31.10.2024 -
»Asow« bei der NATO
vom 31.10.2024 -
Geheime Machenschaften
vom 31.10.2024 -
Glänzende Geschäfte
vom 31.10.2024 -
Massaker um Massaker im Sudan
vom 31.10.2024