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Aus: Ausgabe vom 31.10.2024, Seite 8 / Ansichten

Heidi des Tages: Kitty White

Von Hagen Bonn
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»Hello Kitty«-Ballon auf Macy’s Thanksgiving Day Parade in New York (28.11.2013)

Die überaus erfolgreiche Merchandisingfigur Kitty White alias »Hello Kitty«, die diesen Freitag ihren 50. Geburtstag feiert, lässt sich nicht ohne weiteres intellektuell erklären. Wenden wir uns eben ihrem Gegenteil zu und denken wahlweise an Klaus Kinski oder Darth Vader. Die Gefühle, die sie bei uns auslösen, müssen wir nur noch in ihr Gegenteil verkehren, dann verstehen wir »Hello ­Kitty«. Sie ist die Niedlichkeit selbst und hat, so will es die japanische Kawaii-Kultur, keinerlei negative Eigenschaften. In Deutschland konnte man ab 1977 im ZDF ein Musterbeispiel dieser Kultur in der Serie »Heidi« bestaunen. Die japanische Produktion des legendären Regisseurs Isao Takahata errang auch hierzulande bald Kultstatus, obwohl nicht viele wissen, dass es sich um einen japanischen Anime handelt. »Hallo Miezes« Aufgabe besteht darin, für die japanische Firma Sanrio jährlich eine halbe Milliarde US-Dollar Umsatz einzuspülen.

Die niedliche Katze ohne Mund und mit Blume hinterm Ohr macht es sich gern gemütlich auf unzähligen Produkten (über 50.000) der Firma oder ihrer Lizenznehmer. Natürlich gibt es sie als Puppe, aber auch als bloße Abbildung auf Toastern, Gitarren, Federtaschen, T-Shirts oder auf Verkehrsflugzeugen. Anders als in westlichen Kulturen üblich, dürfen in Japan Erwachsene ihr Kindsein weiter ausleben. Sich kindisch benehmen wird respektiert. Dass der Niedlichkeitskult auch als Reflex auf die emotional-distanzierte Öffentlichkeitskultur und die Einhaltung strenger Regeln (»kosuku«) an vielen Schulen des Landes gelten kann, ist augenfällig. Händeschütteln, Begrüßungskuss oder Schulterklopfen sind dort ebenso tabu wie direkter Augenkontakt. Wir müssen nicht lange rätseln, warum diese Kultur auch bei uns seit ungefähr 15 Jahren alle Popularitätsrekorde bricht.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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