Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
Gegründet 1947 Mittwoch, 4. Dezember 2024, Nr. 283
Die junge Welt wird von 2993 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
Aus: Ausgabe vom 31.10.2024, Seite 14 / Leserbriefe

Aus Leserbriefen an die Redaktion

jW_Leserbriefe_Standart.jpg

Tief verwurzelt

Zu jW vom 26./27.10.: »Staat gegen ­Pressefreiheit«

Es zeigt sich in eklatanter Weise wieder einmal, wie tief der Antikommunismus in einigen Teilen der Justiz der Bundesrepublik nach wie vor verwurzelt ist. Das betrifft nicht nur die Strafjustiz, sondern wird im Falle der jungen Welt unter Zuhilfenahme des Verfassungsschutzes auf den Gebieten der Presse- und Meinungsfreiheit ausgetragen. Man könnte umgekehrt auch sagen, dass der Verfassungsschutz in dem Verwaltungsgericht Berlin eine Justizinstitution gefunden hat, die dessen Diktion umsetzt. Eine antikommunistische »Dialektik« sozusagen. Die jW ist eine Tageszeitung mit antikapitalistischer und marxistischer Ausrichtung. Was ist daran verfassungswidrig oder sogar verfassungsfeindlich?

Die vom Verfassungsschutz und von dem Verwaltungsgericht Berlin vorgenommene Stoßrichtung des Marxismus-Leninismus mit der Zielstellung der Gewalt für den Umsturz der zutiefst kapitalistischen Bundesrepublik wird der jW bewusst angedichtet, da man offenbar meint, damit vielleicht etwas näher an die behauptete Verfassungsfeindlichkeit heranzurücken.

Einerseits zeigt das nur, dass eine Geburtsurkunde der Bundesrepublik, nämlich die Totalitarismustheorie, hier »fröhliche« Urzustände feiert, andererseits ist die Bezugnahme des Richters Dr. Peters auf Lenin an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Seines Zeichens Vizepräsident des Berliner Verwaltungsgerichts ist es schade, dass jemand mit dieser Vita offenbar über so viel antikommunistisch historisches, politisches und juristisches Denken verfügt, noch dazu als Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Ich hoffe, realiter behaupten zu dürfen, dass dies nicht »gesetzmäßig« für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der BRD ist. An gesellschaftskritische Verwaltungsrichter, wie die Neue Richtervereinigung geraten, hätte die Entscheidung durchaus auch anders ausfallen können. Auch deshalb sollte die jW sich juristisch weiter zur Wehr setzen.

Jörg Arnold (Rechtsanwalt), Freiburg

Ein goldener Plan

Zu jW vom 25.10.: »Der Kitt bröckelt«

Man merkt, dass nicht nur Sporttreibende, sondern auch der Autor selbst frustriert über die maroden Sportstätten in Deutschland sind. Schade, dass Andreas Müller dabei übersah, dass Die Linke das Thema schon seit vielen Jahren immer wieder im Bundestag auf die Tagesordnung setzt und hierzu im Unterschied zur AfD auch seriöse Vorschläge zum Abbau des Sanierungsstaus auf den Tisch gelegt hat. Der aktuelle Antrag unter der Überschrift: Bundessanierungsprogramm »SOS-Seepferdchen« für Schwimmbäder auflegen, ist seit dem 3. Juli 2024 in der parlamentarischen Debatte (BT-Drucksache 20/12106). Hier geht es um einen »Goldenen Plan Sportstätten«, an dem sich der Bund über 15 Jahre mit jeweils einer Milliarde Euro pro Jahr beteiligen soll.

André Hahn, Berlin

»Beide Seiten nicht bereit«

Zu jW vom 25.10.: »Ringen um die Ukraine«

Von einem Ringen um das Land Ukraine in Kasan kann keine Rede sein. Alle Teilnehmerländer wussten um die gewaltsame Beseitigung der »prorussischen« Regierung des Landes und des ebenfalls »pororussischen« Präsidenten Janukowitsch 2014 und den Bürgerkriegscharakter der anschließenden Kämpfe und Massaker im russischsprachigen Süden und Osten des Landes sowie um die Wiederaufnahme der Kämpfe im Donbass bereits ab dem 17. Februar 2022 durch die zahlenmäßig haushoch überlegenen ukrainischen Truppen.

Worum es anderen Teilnehmern des »BRICS plus«-Treffens gehen musste, war eine Lösung einerseits im ungefähren Einklang mit den Menschenrechten für die russischsprachige Hälfte der Bevölkerung der Ukraine, andererseits entsprechend dem Völkerrecht, das die Eroberung und Einverleibung von Gebieten eines anderen Staates verbietet. Die Anschlussreferenden in vier bis dato völkerrechtlich zur Ukraine gehörenden Gebieten vor zwei Jahren und auch auf der vormals autonomen Krim vor zehn Jahren haben eine Problemlösung nicht leichter gemacht. (Nordzypern oder Kosovo sind keine Gegenargumente, denn formal wurden dabei neue Staaten geschaffen, diese Gebiete also nicht offiziell von der Türkei bzw. Albanien annektiert.)

Ein Ausweg wäre die Internationalisierung des Konfliktes (wurde schon mal von Frau Nicole Deitelhoff vom Peace Research Institut in Frankfurt am Main befürwortet) mit anschließendem Plebiszit (nach dem Vorbild der Lösung des Nordschleswigproblems 1920 – das wird z. B. von Sahra Wagenknecht befürwortet). Aber dazu sind offensichtlich beide Seiten nicht bereit. Der Westen, zu dem ja auch Kanada und Belgien mit recht vorbildlichen Lösungen für »zwei Nationen in einem Staat« gehören, unterstützt (ebenso wie in Palästina) die allseitige Unterdrückung der einen Nation durch ein chauvinistisches Regime der anderen, da ja die unterdrückte seinen Weltherrschaftsplänen ins Gehege kommt. Da ist dann Schluss mit Menschenrechten und Freiheit für unterdrückte Völker.

Volker Wirth, Berlin

Heiligenschein

Zu jW vom 28.10.: »Ebbe und Flut«

Ich bin Hinz und Kunz, der eine Meinung hat. Der Kern meiner Wortmeldung ist die Aussage im Artikel, dass 40 Prozent des Gesamtaufkommens an Vermögenssteuern die oben angesiedelten Leistungsträger leisten. Seit Jahrzehnten melden aber die offiziellen Statistiken, dass die Lohnsteuern der Unteren sowie ihre Anteile aus den Mehrwert- und Verbrauchssteuern über 80 Prozent den Staatshaushalt füllen. Die Oberen ergänzen den Haushalt zur erforderlichen Größe mit Krediten, die jedoch Zinsen erfordern. Damit die Volkswirtschaft und das Land nicht über Kreditzinsen aus den Fugen geraten, haben Wirtschaftswissenschaftler und Politiker die Kreditbremse eingeführt. Die Zahl 40 hat die Aufgabe, einen Heiligenschein über dem Kapitalismus leuchten zu lassen.

Günter Buhlke, per E-Mail

Man könnte sagen, dass der Verfassungsschutz in dem Verwaltungsgericht Berlin eine Justizinstitution gefunden hat, die dessen Diktion umsetzt

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!