Jetzt bist du dran!
Gegründet 1947 Freitag, 1. November 2024, Nr. 255
Die junge Welt wird von 2974 GenossInnen herausgegeben
Jetzt bist du dran! Jetzt bist du dran!
Jetzt bist du dran!
Aus: Ausgabe vom 01.11.2024, Seite 1 / Ausland
Unblock Cuba!

UNO verurteilt US-Blockade gegen Kuba

Eindeutiges Votum in New York. Argentiniens Außenministerin wegen Stimmverhaltens geschasst
Von Frederic Schnatterer
UN71073780_999990012413_.jpg
Die gleichen Länder, die gerade Gaza bombardieren, stimmten am Mittwoch gegen Kuba (New York, 30.10.2024)

Der Kündigungsgrund: die Achtung des Völkerrechts. Am Mittwoch (Ortszeit) hat der argentinische Präsident Javier Milei seine Außenministerin Diana Mondino aus ihrem Amt entfernt. Mondino hatte zuvor in der UN-Generalversammlung in New York für den jährlich von Kuba eingebrachten Antrag gestimmt, mit dem die Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade der USA verurteilt wird. Künftiger Außenminister Argentiniens wird nun der vorherige Botschafter in Washington, Gerardo Werthein.

Seit 1995 hat Argentinien in der UN-Generalversammlung stets die US-Blockade verurteilt – so wie regelmäßig die absolut überwältigende Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Am Mittwoch waren es erneut insgesamt 187 Staaten, die sich für ein Ende der Zwangsmaßnahmen aussprachen. Nur die USA und ihr Verbündeter Israel stimmten gegen die von Kuba eingebrachte Resolution. Die Republik Moldau enthielt sich etwas überraschend ihres Votums.

Es war das 32. Mal in Folge, dass nahezu alle UN-Mitglieder für das Ende der Blockade stimmten. Damit versuchen die Vereinigten Staaten seit mehr als 60 Jahren, einen Regierungswechsel in der sozialistischen Inselrepublik zu erzwingen. Die Folgen für die Wirtschaft der Karibikinsel sind brutal: Aus einem Bericht des kubanischen Außenministeriums von September geht hervor, dass die Blockade im vergangenen Jahr materielle Schäden in Höhe von umgerechnet mehr als fünf Milliarden US-Dollar verursacht hat. Darunter leidet die gesamte Bevölkerung, wie jüngste Stromausfälle erneut zeigten.

Die von Kuba vorgelegte Resolution bekräftigt »die souveräne Gleichheit der Staaten«, das Prinzip der »Nichteinmischung in innere Angelegenheiten sowie die Freiheit des internationalen Handels und der Schiffahrt«. Außerdem wird das 1996 von den USA erlassene »Helms-Burton-Gesetz« kritisiert, »dessen extraterritoriale Auswirkungen die Souveränität anderer Staaten und die legitimen Interessen von Einrichtungen oder Personen, die ihrer Rechtssprechung unterliegen, untergraben«.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!